Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 35

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vorzeitige Entlassung überhaupt möglich ist. (Beifall bei der ÖVP. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill.

 


Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Guten Morgen, Frau Ministerin! Ich bin davon überzeugt, dass Gewalt mit nichts zu rechtfertigen ist, wirklich mit nichts! Egal, wie lange eine Straftat schon zurückliegt, sie ist mit nichts zu rechtfertigen!

Auch ich meine, dass die Justiz hier ansetzen sollte. Jede Anzeige, die gemacht wird, vor allem dann, wenn es um Gewalt gegen Kinder und Jugendliche geht, ist eine zu viel. Ich bin mir sicher, dass wir diesbezüglich auf einer Linie liegen.

Die Diskussion über die Verjährungsfrist ist die eine Seite, andererseits gibt es auch eine Diskussion über das große Thema „Prävention“. Deshalb auch meine Frage im Zusammenhang mit Prävention jetzt gerade nach dem furchtbaren Tod des acht­jährigen Jungen in Niederösterreich durch die Hand seines eigenen Vaters. „Task Force Kinderschutz“ wird sofort ausgerufen. ExpertInnen raten schon seit Jahrzehnten dazu, das Betretungsverbot in ein automatisches Kontaktverbot auszuweiten, und das ist auch meine Forderung. Wie stehen Sie zum automatischen Kontaktverbot?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Ich gebe Ihnen zum einen völlig darin recht, dass Prävention wichtig ist. Wir sprechen immer viel von Verjährungs­fristen. Viel wichtiger ist aber natürlich einerseits die Prävention, andererseits ist es aber auch wichtig, den Menschen, die wirklich Opfer von sexuellem Missbrauch oder anderen Gewalttaten wurden, auch die Möglichkeit zu bieten, das Geschehene rasch aufzuarbeiten und dann auch rasch ein Verfahren zu führen.

Da muss man ansetzen: einerseits bei der Prävention, aber man muss auch dann, wenn jemand Opfer geworden, helfen, und das geht natürlich nicht nur mit juristischen Mitteln und rechtlichen Maßnahmen, sondern da bedarf es – wie Sie wissen – auch vieler anderer Maßnahmen.

Der von Ihnen angesprochene Fall des achtjährigen Kindes, das vom Vater erschos­sen wurde, ist ein wirklich tragischer Fall. Ich glaube, das hat uns wirklich alle aufge­rüttelt, denn dieser Fall war wirklich unfassbar und unvorstellbar. Man kann sich das gar nicht vorstellen!

Und natürlich stellt sich dann sofort die Frage: Wo gibt es hier Lücken? Wo müssen wir ansetzen? (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Teilweise wird gesagt, man sollte das Betretungsverbot auch auf Schule, Kindergärten et cetera ausdehnen. Dazu gibt es aber viele Gegenmeinungen, die davon abraten, weil das nichts helfe und nur dazu führe, dass dann überhaupt weniger Betretungs­verbote beantragt werden. Es gibt diesbezüglich also unterschiedliche Meinungen. Ich bin im Gespräch mit vielen Experten und Expertinnen, um wirklich auszuloten, wo wir ansetzen müssen. Es gibt zusätzlich auch diese „Task Force“. (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Mir ist das, wie gesagt, ein großes Anliegen, und ich hoffe, dass wir zu guten Lösungen kommen. Aber es gibt ganz unterschiedliche Lösungsansätze.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein, bitte.

 


Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Bundesminister! Eines der bekanntesten minderjährigen Opfer war Frau Kampusch. In diesem Zusam-


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