Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fortsetzung des Bildungsreformprozesses im tertiären Bildungssektor
zum Bericht 1793 d.B. des Besonderen Ausschusses zur Behandlung des Volksbegehrens „Bildungsinitiative“ (1647 d.B.)
In den Beratungen des Besonderen Ausschusses zur Vorberatung des Volksbegehrens Bildungsinitiative am 7. Mai 2012 wurden die einzelnen Forderungen des Bildungsvolksbegehrens von den Abgeordneten zum Themenblock „Universitäten, Hochschulen“ unter Beiziehung der Bevollmächtigten, der zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, von Mitgliedern des Bundesrates sowie Auskunftspersonen des Ausschusses und der Fraktionen diskutiert.
In der modernen Wissensgesellschaft ist eine innovationsorientierte Hochschul- und Forschungspolitik von großer Bedeutung für die Bildung und Befähigung der Bürgerinnen und Bürger im Sinne einer selbstbestimmten Lebensführung und der sozialen Chancengleichheit, für das intellektuelle und kulturelle Leben innerhalb der Gesellschaft, für die Erschließung der Künste, für die Schaffung weiterer qualifizierter Arbeitsplätze, für die Erhaltung unserer Wettbewerbsfähigkeit, zur Stärkung der Innovationskraft des Landes sowie für Wirtschaftswachstum und damit für die soziale Sicherheit. Als längerfristiges Ziel gilt es, den quantitativen und qualitativen Ausbau des tertiären Sektors verstärkt zu fördern, um im Sinne der europäischen Vereinbarungen (Europa 2020-Strategie), die Anzahl der Personen mit Hochschulabschluss zu erhöhen. Europäisches und österreichisches Ziel ist die Erhöhung der dem tertiären Sektor zur Verfügung stehenden Mittel auf zwei Prozent des BIP. Neben der Hochschulmilliarde für die Jahre 2013 bis 2015, die auch den quantitativen Ausbau des FH-Sektors beinhaltet, wird auch die Umsetzung des Hochschulplans zur Weiterentwicklung der Hochschulen beitragen.
Im Sinne der Universitäten wurden Eckpunkten eines österreichischen Modells einer Studienplatzfinanzierung auf Basis einer Normkostenrechnung und der damit verbundenen Feststellung der Kapazitäten erarbeitet. Nun gilt es, die erste Umsetzungsphase mit guten Rahmenbedingungen für Lehrende und Studierende zu schaffen. Im Rahmen dessen sollen Ausbaunotwendigkeiten erarbeitet werden, um eine Verbesserung der Betreuungsverhältnisse für Studierende zu erreichen. Zudem sollen die Studierendenströme ohne Reduktion der Österreich-weiten Gesamtzahl der Studienbeginner besser gelenkt werden.
Der österreichische Hochschulraum mit seinen unterschiedlichen Sektoren ist in seinen Notwendigkeiten, Aufgabenprofilen und Schwerpunktsetzungen ganzheitlich zu betrachten. Mit dem „Österreichischen Hochschulplan“, dessen Eckpunkte in der Bundesregierung beschlossen wurden, soll eine klare Aufgabenteilung und Schwerpunktsetzung angestrebt werden. Zu dieser Entwicklung gehört ebenso die bereits kürzlich konstituierte Hochschulkonferenz, womit nun der Startschuss für die inhaltliche Arbeit der Expert/innen und Hochschulpartner/innen erfolgte, wie eine Orientierung an den Leitlinien für das Lebensbegleitende Lernen sowie die Umsetzung des Nationalen Qualifikationsrahmens im tertiären Bereich.
Ziel ist es unter anderem die Zahl der Absolventinnen und Absolventen anzuheben und damit das Bildungsniveau der österreichischen Bevölkerung und der Erwerbstätigen
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