Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 68

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Mag. Andrea Kuntzl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Fortsetzung des Bildungsreformprozesses im tertiären Bildungssektor

zum Bericht 1793 d.B. des Besonderen Ausschusses zur Behandlung des Volks­begehrens „Bildungsinitiative“ (1647 d.B.)

In den Beratungen des Besonderen Ausschusses zur Vorberatung des Volks­begeh­rens Bildungsinitiative am 7. Mai 2012 wurden die einzelnen Forderungen des Bildungsvolksbegehrens von den Abgeordneten zum Themenblock „Universitäten, Hochschulen“ unter Beiziehung der Bevollmächtigten, der zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, von Mitgliedern des Bundesrates sowie Auskunftspersonen des Ausschusses und der Fraktionen diskutiert.

In der modernen Wissensgesellschaft ist eine innovationsorientierte Hochschul- und Forschungspolitik von großer Bedeutung für die Bildung und Befähigung der Bürge­rinnen und Bürger im Sinne einer selbstbestimmten Lebensführung und der sozialen Chancengleichheit, für das intellektuelle und kulturelle Leben innerhalb der Gesell­schaft, für die Erschließung der Künste, für die Schaffung weiterer qualifizierter Arbeitsplätze, für die Erhaltung unserer Wettbewerbsfähigkeit, zur Stärkung der Innovationskraft des Landes sowie für Wirtschaftswachstum und damit für die soziale Sicherheit. Als längerfristiges Ziel gilt es, den quantitativen und qualitativen Ausbau des tertiären Sektors verstärkt zu fördern, um im Sinne der europäischen Verein­barungen (Europa 2020-Strategie), die Anzahl der Personen mit Hochschulabschluss zu erhöhen. Europäisches und österreichisches Ziel ist die Erhöhung der dem tertiären Sektor zur Verfügung stehenden Mittel auf zwei Prozent des BIP. Neben der Hoch­schulmilliarde für die Jahre 2013 bis 2015, die auch den quantitativen Ausbau des FH-Sektors beinhaltet, wird auch die Umsetzung des Hochschulplans zur Weiterent­wicklung der Hochschulen beitragen.

Im Sinne der Universitäten wurden Eckpunkten eines österreichischen Modells einer Studienplatzfinanzierung auf Basis einer Normkostenrechnung und der damit verbundenen Feststellung der Kapazitäten erarbeitet. Nun gilt es, die erste Umset­zungsphase mit guten Rahmenbedingungen für Lehrende und Studierende zu schaf­fen. Im Rahmen dessen sollen Ausbaunotwendigkeiten erarbeitet werden, um eine Verbesserung der Betreuungsverhältnisse für Studierende zu erreichen. Zudem sollen die Studierendenströme ohne Reduktion der Österreich-weiten Gesamtzahl der Studienbeginner besser gelenkt werden.

Der österreichische Hochschulraum mit seinen unterschiedlichen Sektoren ist in seinen Notwendigkeiten, Aufgabenprofilen und Schwerpunktsetzungen ganzheitlich zu betrachten. Mit dem „Österreichischen Hochschulplan“, dessen Eckpunkte in der Bun­des­regierung beschlossen wurden, soll eine klare Aufgabenteilung und Schwer­punktsetzung angestrebt werden. Zu dieser Entwicklung gehört ebenso die bereits kürzlich konstituierte Hochschulkonferenz, womit nun der Startschuss für die inhaltliche Arbeit der Expert/innen und Hochschulpartner/innen erfolgte, wie eine Orientierung an den Leitlinien für das Lebensbegleitende Lernen sowie die Umsetzung des Nationalen Qualifikationsrahmens im tertiären Bereich.

Ziel ist es unter anderem die Zahl der Absolventinnen und Absolventen anzuheben und damit das Bildungsniveau der österreichischen Bevölkerung und der Erwerbstätigen


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