wird und auf Dauer einer nicht Österreich unterstehenden Kontrollinstanz zugewiesen wird. (Beifall bei der FPÖ.)
Im materiellen Sinn handelt es sich also um
eine Beseitigung der parlamentarischen Kontrolle über ungefähr
20 Milliarden €, wobei weder dem österreichischen
Parlament, aber auch nicht dem EU-Parlament eine Kontrollbefugnis zusteht, und
auch dem
EU-Kontrollgremium keine Kompetenz zur Kontrolle zusteht. (Zwischenruf der
Abg. Dr. Moser.) Damit handelt es sich um eine erhebliche
materiell-rechtliche Beseitigung wesentlichen österreichischen
Verfassungsbestandes, sodass es gerechtfertigt ist, die Forderung zu
reflektieren, darüber eine Volksabstimmung abzuhalten. (Beifall bei der
FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)
Mag wohl sein, dass nach dem jetzigen Verfassungsbestand die ganze Aktion, weil sie eben so gekleidet ist, dass man wohlweislich den Unterwerfungen, die sich aufgrund des Lissabon-Vertrages ergeben würden, von der österreichischen Bundesverfassung ganz abgesehen, den Ausweichweg eines Staatsvertrages gesucht hat, aber im materiellen Sinn berührt es Grundsubstanzen des österreichischen Staates, der österreichischen Bundesverfassung, und daher war unser Antrag bezüglich des ESM-Gesetzeswerkes oder des Staatsvertrages, also darüber eine Volksabstimmung durchzuführen, mehr als gerechtfertigt. (Abg. Krainer: Das geht ja gar nicht!) Wir haben dafür einen Antrag eingebracht, der im Verfassungsausschuss debattiert wurde, aber keine Mehrheit gefunden hat.
Wenn wir also die politischen Erkenntnisse der letzten Tage ansehen, verweise ich auf den Brüsseler Gipfel, wo sich alle Kommentatoren darüber einig sind, dass wir de facto mit dem ESM-Vertrag, der da vorliegt, bereits ein politisches Falsifikat beschließen, weil dort beschlossen ist, dass ohne Umwege über die Staaten – gemäß Artikel 3 betreffend den Zweck, der hier niedergelegt ist – in einem direkten Konnex den Banken eine Überweisung zuzukommen hat, also vom Ansatz her – aufgrund des politischen Drucks der handelnden Mächte – der Zweck des Vertrages ausgehebelt wird, und wir heute überdies mit der Beschlussfassung der politischen Realität hinterherhinken.
Im Zusammenhang damit, dass wir auf Dauer ein Viertel des jährlichen Budgets der Republik Österreich außerhalb der parlamentarischen Kontrolle bringen, auf Dauer auslagern (Abg. Dr. Bartenstein: Stimmt ja nicht!) – Ja, selbstverständlich stimmt es. Sie können es abstreiten, aber es ist Faktum. Wenn Sie in der geordneten Geschäftsführung bilanzieren, so müssten Sie die Rückstellung für die Haftung, die wir hiermit beschließen, einbuchen. (Abg. Dr. Bartenstein: unglaublich!) Und damit ist der Pakt, der ESM-Pakt eine Verletzung des österreichischen Verfassungsstaates, und damit gehörte er einer Volksabstimmung unterzogen. (Beifall bei der FPÖ.)
Auch wenn man Tausend Mal die Wahrheit bestreitet, wird sie im Bestreitungsinhalt doch nicht richtiger. (Zwischenruf des Abg. Dr. Kräuter.) Und damit ist die Verfassungsverletzung offenkundig und die Einwendungsdebatte gerechtfertigt. (Beifall bei der FPÖ.)
9.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.
9.30
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Einwendung gegen die Tagesordnung ist durchaus möglich, steht also parlamentarisch zu. Darüber sollte man auch diskutieren: Ist heute etwas überfallsartig auf die Tagesordnung gesetzt worden? – Mitnichten. Es gab eine ausreichende Diskussion. Es gab ein Hearing vorige Woche, intensiv, mit Fachleuten, die, so wird ausdrücklich und eindeutig festgehalten, in einer besonderen Art und Qualität die Dinge dargelegt haben.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite