nen. Beide Institutionen unterstützen das Vorhaben, nationale Reorganisationsregelungen vorzukehren und haben auch bereits erste Überlegungen hierzu angestellt.
Die Vorarbeiten sollen raschestmöglich begonnen werden, jedoch ist aufgrund der erwähnten Reichweite und möglichen Eingriffsdichte besondere Sorgfalt bei der Evaluierung von Maßnahmen geboten, da im Falle wirtschaftlicher Schieflagen von Instituten des Finanzsektors nach der Natur der Sache letztlich auch finanzielle Eigentumsrechte berührt werden müssen, da ein Gesetz Verluste als solche nicht beseitigen oder gänzlich verhindern kann, und die Neuregelung eben die Entlastung der öffentlichen Haushalte von künftigen Rettungsmaßnahmen zum Ziel hat. Auch in der Sphäre wirtschaftlich gesunder Kreditinstitute muss künftig eine verstärkte Einwirkung von Aufsichtsseite erfolgen können, wenn Prävention wirksam werden soll. Es sollen daher die Bundesministerin für Finanzen und die Bundesministerin für Justiz raschestmöglich die erforderlichen Maßnahmen prüfen und Vorschläge erarbeiten, damit diese auf Ebene der Bundesregierung und des Nationalrates vor der endgültigen Vorlage eines Gesetzesvorschlags evaluiert werden können und auch die Einbeziehung der europäischen Entwicklungen gewährleistet ist.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, raschestmöglich einen Maßnahmenkatalog mit der Zielsetzung der Entlastung der öffentlichen Haushalte und der Steuerzahler zu erstellen, mit dem vorbeugende Maßnahmen zur Verminderung des Risikos wirtschaftlicher Schieflagen von Kreditinstituten getroffen werden können. Weiters soll das bestehende Instrumentarium des Bankwesengesetzes in Verbindung mit der Insolvenzordnung dahingehend verbessert werden, dass Sanierungsverfahren vor dem Zeitpunkt der Unumkehrbarkeit von wirtschaftlichen Schieflagen eingeleitet werden können. Erforderlichenfalls sollen dann Reorganisations- und Abwicklungsverfahren zur Verfügung stehen, die eine geordnete Abwicklung mit einer Verteilung der finanziellen Lasten ermöglicht, die nicht nur auf die öffentlichen Haushalte und die Steuerzahler setzt, so dass künftig auch nicht mehr auf Bankenrettungen – zur Vermeidung eines ,moral hazard‘ – vertraut werden kann, was ebenfalls der Prävention dient. Eine sorgfältige Evaluierung und die genaue Beobachtung und Einbeziehung der Entwicklung der Verhandlungen über den Vorschlag der Europäischen Kommission vom 6. Juni 2012 über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten sind hierbei erforderlich. Daher soll die Bundesregierung im Herbst 2012 dem Nationalrat einen Katalog der evaluierten und mit dem künftigen EU-Recht weitestmöglich konsistenten Maßnahmen vorlegen, die die Bundesregierung in der Folge in Gesetzesform vorlegen soll.“
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. – Bitte.
15.37
Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Kollege Krainer hat uns gerade erklärt, dass in weiterer Zukunft die Eurobonds kommen und dass es das Ziel dieser Eurobonds ist, dass alle weniger Zinsen zahlen. – Frau Bundesminister, „Professor“ Krainer, ich hätte, bitte, gerne eine Erklärung dafür, wie das funktionieren soll, wie für die Allgemeinheit die
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