Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 159

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der Berichterstattung wird keines verlangt.

Wir kommen daher zu den Abstimmungen.

Ich lasse über jeden Ausschussantrag getrennt abstimmen.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Ver­fassungsausschusses, den gegenständlichen Beschluss des Europäischen Rates in 1716 der Beilagen gemäß Artikel 23i Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz zu genehmi­gen.

Gemäß § 82 Abs. 2 Z 1a der Geschäftsordnung stelle ich zunächst die für die Ab­stimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen.

Wir gehen daher folgendermaßen vor:

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordneten­pulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden. Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für die Genehmigung des gegenständlichen Be­schlusses des Europäischen Rates stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Bitte achten Sie sorgfältig darauf, dass Sie nur einen Stimmzettel einwerfen.

Ich bitte nunmehr den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Zanger, mit dem Namensauf­ruf zu beginnen; später wird ihn Herr Abgeordneter Auer ablösen. – Bitte.

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(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Jakob Auer werfen die Abge­ordneten ihren Stimmzettel in die Urne.)

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen.

Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.

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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 16.43 Uhr unterbrochen und um 16.47 Uhr wieder aufgenommen.)

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