Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 278

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jetzt sehr genau zugehört habe, klang eher Ablehnung gegen die vorliegende Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz durch. Ich denke mir, aus den Stellungnah­men ist doch eindeutig hervorgegangen, dass man auf der einen Seite Wirtschaft fördern, Wirtschaft zulassen muss, dies aber unter strengen, strengsten österreichi­schen Umweltauflagen!

Genau das ist die Intention des Gesetzes, dass wir aus Erfahrungen aus der Ver­gangenheit in einem mehr als einjährigen Diskussionsprozess, unter Einbindung aller Stakeholder, von der Industriellenvereinigung, der Wirtschaft, der Landwirtschaft, dem Verkehrsbereich und Umweltorganisationen, die sich alle sehr intensiv eingebracht ha­ben, jetzt zu einer Novelle gekommen sind.

Wenn wir auf der einen Seite sagen, wir wollen Klarheit für Investitionen, wenn jemand bereit ist, sich freiwillig einer UVP-Prüfung zu unterstellen ohne Feststellungsverfahren, dann ist das ein Fortschritt, sowohl für die Umweltpolitik als auch für den Investor! Das ist gerade der Punkt, den Umweltorganisationen immer wieder bemängelt haben, weil sie gesagt haben: Im Vergleich gibt es in Österreich relativ wenige Umweltverträglich­keitsverfahren. Ich glaube, dass sich das damit ändert.

Genauso die Anrainerrechte: Es gibt zwei Arten von Anrainerrechten, die einen im Ma­terienverfahren, wo die Anrainer natürlich in der ersten Instanz alle Möglichkeiten ha­ben, und jetzt die neue zweite Möglichkeit – auch auf Wunsch der Umweltorganisa­tionen und auf Druck von Europa –, dass man sagt: Wenn es ein negatives Feststel­lungsverfahren gegeben hat, haben die anerkannten österreichischen Umwelt-NGOs die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag zu stellen.

Wenn man die Energiewende will, muss man auch Leitungen, muss man Windkraftan­lagen, Wasserkraftanlagen ermöglichen. Auch hier gibt es einen konstruktiven Kon­sens mit den Umweltorganisationen. Bei aller Kritik, die es immer an Schwellenwerten geben wird – darüber werden wir permanent beraten müssen –, vertreten auch die Um­weltorganisationen im Bereich des Ausbaus der erneuerbaren Energie die Intentionen des Gesetzes.

Auf neue Technologien muss neu reagiert werden. Schiefergas war bis vor wenigen Monaten de facto kein Thema in Österreich; mit der Diskussion im Weinviertel ist es zum Thema geworden. Wir haben die Problematik sofort ins UVP-Gesetz mit aufge­nommen: Schiefergas-Förderung, selbst die Erkundung ist nur möglich, wenn es ein UVP-Verfahren gegeben hat.

Ein klares Bekenntnis gibt es zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs, auch ein Be­kenntnis zum Flughafen Wien-Schwechat als Verkehrsdrehscheibe, als Wirtschafts­standort und Arbeitgeber.

All diese Reformen sind in einem sehr guten Kompromiss und mit Einbindung der Um­weltorganisationen und der wichtigsten Stakeholder umgesetzt worden. Es ist auch ein Gesetz, das parlamentarisch sehr gut beraten wurde, sehr intensiv diskutiert wurde, das im Vergleich zur Vorlage noch wesentlich verbessert wurde – auch ein Beispiel für erfolgreiche parlamentarische Arbeit!

In diesem Sinne ist dieses Gesetz für die nächste Zeit wieder ein strenges Umwelt­gesetz, das die Lebensqualität in Österreich wesentlich erhöhen wird, strenge Umwelt­auflagen bietet, aber trotzdem wirtschaftliche Entwicklung und den Weg der Energie­wende ermöglichen wird. Herzlichen Dank an alle, die hier mitgewirkt haben! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

23.43


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


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