Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 279

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23.43.42

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Hohes Haus! Ich kann den euphorischen Worten des Vorredners nicht zustimmen. Das BZÖ wird auch dieser Novelle heute nicht zustimmen. Ich werde kurz anführen, warum wir nicht zustimmen werden. Es sind schon einige Punkte angesprochen worden.

Über 80 Stellungnahmen hat es zu diesem Entwurf gegeben, aber von diesen über 80 Stellungnahmen ist relativ wenig in diese Novelle eingeflossen. Es fehlen wesent­liche Punkte, sie wurden schon angesprochen und wurden auch im Hearing vom Ex­perten, den wir namhaft gemacht haben – Mag. Alge, den Geschäftsführer des Ökobü­ros –, bestätigt, wiedergegeben und auch dargelegt. Wir haben auch darüber diskutiert und sind eben dort noch einmal zu der Meinung gekommen, dass dies unzureichend und nicht gut überlegt ist.

Es gibt negative Punkte, die Contras überwiegen gegenüber den Pros bei diesem Ent­wurf. Die Bürgerinitiativen- und Anrainerrechte – das wurde schon angesprochen – sind nicht berücksichtigt, auch was die Beteiligung von NGOs im Feststellungsverfah­ren betrifft, fehlt es hier nach wie vor.

Der Entwurf wird durchgepeitscht, vielleicht auch im Hinblick darauf, dass der Herr Mi­nister von Landeshauptmann Pröll in Niederösterreich aufgefordert wurde, rasch zu reagieren und diese Novelle schnell zu machen, denn er möchte ja die dritte Piste am Flughafen ausbauen. Gegen diese Piste sind wir nicht, aber es geht um das ganze Procedere dahinter, dass eben mit dieser Novelle auch die Enteignungen vorangetrie­ben werden, die Enteignungen leichter gemacht werden können. Das schaut mir ganz nach einer Anlassgesetzgebung auch für Niederösterreich und für Pröll aus.

Fazit: Wir werden nicht zustimmen. Hier wurde unseres Erachtens eine Chance vertan, eine echte Novellierung zu machen. Es ist ja mittlerweile, glaube ich, schon die 13. oder 14. seit 1993, und es wird auch aufgrund der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novel­le 2012 eine neue Novelle notwendig sein, die schon vom BKA in Ausarbeitung ist, wie der Herr Minister uns im Ausschuss mitgeteilt hat.

Wir hätten noch warten und diese Novelle ordentlich machen können, damit alle Berei­che und die Komplexität dieser Materie mit behandelt werden können. Der Rechnungs­hof hat ebenfalls festgestellt, dass die Begutachtungsfrist viel zu kurz war, und hat dies auch kritisiert. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

23.46


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hörl. – Bitte.

 


23.46.24

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Bundes­minister! Ja, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz ist natürlich eine sehr komple­xe Materie. Sie war ursprünglich zur Verwaltungsvereinfachung gedacht, zur Verwal­tungskonzentration; ob wir das im Laufe dieser Jahre erreicht haben, das möchte ich schon bezweifeln. Aber ich glaube, wir sind auf einem richtigen Weg, wir sind in der Si­tuation, dass wir die Verfahren massiv verkürzen konnten.

Ich möchte mich hier bei Herrn Minister Berlakovich bedanken, auch bei Frau Petek, die sehr bemüht ist und wirklich versucht, Fortschritte zu erreichen, dass wir in der Bü­rokratie etwas effizienter und schneller vorgehen. Wenn wir heute sehen, dass Verfah­ren, die früher drei, vier Jahre dauerten, jetzt bei eineinhalb Jahren angelangt sind – Feststellungsverfahren, dann das normale Verfahren und Berufung beim Umweltse­nat –, dann, denke ich, sind das Fortschritte.

Allerdings gibt es nach wie vor Verfahren wie bei uns im Zillertal: ein Golfplatz, vier Jahre – ich hoffe, wir bekommen jetzt bald die Bewilligung. Es gibt auch Seilbahn-Ver-


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