Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 56

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Ich darf in diesem Zusammenhang auch gleich einen Antrag einbringen, in dem wir bereits ein paar Eckpunkte anbringen, damit Sie diese bis Herbst 2012 auch in Ihre Erwägungen miteinbeziehen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rosenkranz, Vilimsky und weiterer Abgeordneter

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, im Zuge der für Herbst 2012 geplanten Novelle der fremdenrechtlichen Materiengesetze eine Aufweichung des österreichischen Asyl- und Fremdenwesens hintanzuhalten und dafür Schwerpunkte wie zum Beispiel in der Verfahrenskürzung, in der Missbrauchsbekämpfung, Maß­nahmen gegen straffällige Asylwerber, dem Ausschluss von privaten Organisationen an der Mitwirkung am Asyl- und Fremdenwesen, der verpflichtenden radiologischen Untersuchung bei behaupteter, jedoch zweifelhafter Minderjährigkeit und der verpflichtenden DNA-Analyse bei einem behaupteten Verwandtschaftsverhältnis setzt.“

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Darum geht es! Wenn man da nicht rechtzeitig ansetzt – und Kollege Vilimsky hat ja an sich die Zahlen der Kriminalität schon vorgebracht –, was hilft es uns dann, wenn wir bei zweifelhafter Minderjährigkeit das dann weiterschleppen, sodass wir dann auf einmal bei einem Jugendgericht landen, mit anderen Strafdrohungen? Was hilft es uns, wenn wir das alles von vornherein zulassen, dass das eben milder behandelt wird?

Wenn sich die Regierungsparteien – und das ist ein deutliches Zeichen – jetzt damit bescheiden, eine reine Organisationsreform zu machen, obwohl gewusst wird, dass nach wie vor der Missbrauch entsteht, dann glaube ich vielmehr, dass man damit überfordert ist. Nehmen Sie uns bei diesen Dingen konstruktiv mit ins Boot! Es wird zum Wohl Österreichs sein. (Beifall bei der FPÖ.)

11.21


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag wird mit verhan­delt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Vilimsky und weiterer Abgeordneter betreffend unbedingt notwendige Verschärfungen in der für Herbst 2012 geplanten Novelle der fremdenrechtlichen Materiengesetze

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1, Bericht des Aus­schusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1803 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem ein BFA-Einrichtungsgesetz und ein BFA-Verfahrensgesetz erlas­sen sowie das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Grundversorgungs­gesetz – Bund 2005 und das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrens­ge­setzen 2008 geändert werden (1889 d.B.) in der 166. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 5. Juli 2012.

Im Innenausschuss am 3. Juli 2012 wurde das Bundesgesetz, mit dem ein BFA-Einrichtungsgesetz und ein BFA-Verfahrensgesetz erlassen sowie das Asylgesetz


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