Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 57

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2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 und das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 geändert werden (Fremdenbehördenneustrukturierungsgesetz – FNG) durch SPÖ und ÖVP beschlos­sen.

In diesem Ausschuss wurde auch mit den Stimmen der Regierungsparteien ein Entschließungsantrag betreffend die Novellierung der fremdenrechtlichen Materien-gesetze beschlossen.

„Mit der Novelle zur Schaffung des neuen Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung dieses Bundesamtes normiert. Dabei werden nur jene Bestimmungen geändert, die für Einrichtung zwingend not­wendig sind.

Darüber hinaus ergibt sich – zum Teil europarechtlich bedingter – ein über den verwal­tungsreformatorischen Aspekt hinausgehender  Änderungsbedarf. ()“, so aus der Begründung.

Die Bundesministerin für Inneres wurde so ersucht bis Herbst 2012 eine Novelle der fremdenrechtlichen Materiengesetze vorzulegen.

Diese Novelle scheint vor dem Hintergrund der steigenden Asylzahlen, im Jahr 2011 wurden 14.416 Asylanträge – um über 30 % mehr als 2010 – gestellt, bis Mai 2012 waren es schon um fast 30 % mehr Asylanträge als im gleichen Zeitraum 2011, und der zunehmenden Anzahl an illegalen Migranten mehr als notwendig und muss signifikante Verschärfungen gegen den Missbrauch beinhalten.

Dieser Zustrom an Fremden bedeutet eine immense Belastung der Steuerzahler, die die Kosten tragen müssen.

Es ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates, rasche Asylverfahren zu gewährleisten und missbräuchlichen Wildwuchs abzustellen. Das Innenministerium muss dafür Sorge tragen, dass die Verfahren im Sinne aller Beteiligten rechtskonform und zügig durch­geführt werden. Die Österreicher haben schon lange kein Verständnis mehr dafür, die Kosten für Asylverfahren tragen zu müssen, welche in Wahrheit verdeckte Zuwan­derungsverfahren sind.

Diese Chance ergreifend und da die Klubs von der Bundesministerin für Inneres zur Mitarbeit eingeladen wurden stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, im Zuge der für Herbst 2012 geplanten Novelle der fremdenrechtlichen Materiengesetze eine Aufweichung des österreichischen Asyl- und Fremdenwesens hintanzuhalten und dafür Schwerpunkte wie zum Beispiel in der Verfahrensverkürzung, in der Missbrauchsbekämpfung, Maß­nahmen gegen straffällige Asylwerber, dem Ausschluss von privaten Organisationen an der Mitwirkung am Asyl- und Fremdenwesen, der verpflichtenden radiologischen Untersuchung bei behaupteter, jedoch zweifelhafter Minderjährigkeit und der ver­pflichtenden DNA-Analyse bei einem behaupteten Verwandtschaftsverhältnis setzt.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


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