Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 58

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11.22.06

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Vorredner, Kollege Rosenkranz, und auch Sie, Frau Ministerin, haben schon darauf hingewiesen, dass die Asylzahlen, dass die Zahl der Ansuchen um Asyl in Österreich wieder steigt. – Das stimmt. Aber es sucht sich ja kein Mensch aus, wo er lebt (Abg. Ing. Westenthaler: Na geh, hör auf! – Das ist alles geregelt!), und die Kriegsherde in den verschiedenen Gegenden der Welt sind natürlich unterschiedlich. Und wenn wir uns die Situation in Libyen, in Syrien (Abg. Dr. Rosenkranz: Wir haben keine Außengrenze mit Syrien! Welche Schengen-Grenze haben wir zu Syrien?) anschauen, dann ist es ja verständlich, dass die Menschen dort nicht bleiben können, sondern dass da Asyl gewährt werden muss. Auch das ist eine wichtige Maßnahme. Das kann man sich nicht anschaffen, sondern wir sind selbstverständlich im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention aufgerufen, zu helfen. – Das ist das eine.

Zur Frage des gemeinsamen Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl ist zu sagen, dass dieses Amt als ein Amt von allen Parlamentsparteien mehr oder weniger ge­wünscht wurde. Dass es jetzt noch Anfangsschwierigkeiten gibt, ist klar. Und es ist eine komplizierte Materie, selbstverständlich ist es eine komplizierte Materie. (Abg. Dr. Rosenkranz: Muss das so bleiben? Kompliziertheit ist doch kein Gewohn­heitsrecht!) Als ich an der Innsbrucker Universität Jus studiert habe, da haben wir auch schon diese verschiedenen Materiengesetze diskutiert. Über ein halbes Jahr lang ist das in einem Proseminar so gegangen, weil es in diesen Gesetzen um Menschen geht, und da muss besondere Vorsicht walten. Es geht um Schicksale, es geht um Menschen, und daher muss man die entsprechende Vorsicht walten lassen.

Ich kann mich noch erinnern, Herr Dr. Rosenkranz, wie schwierig die Gesetzes­werdung beim Asylgerichtshof-Gesetz war. Wir haben damals, im Jahr 2005, als SPÖ zugestimmt, unter der Bedingung, unter der Nebenvereinbarung, dass der Asylge­richts­hof eingerichtet wird. Es hat auch vier oder dreieinhalb Jahre gedauert, bis es dann so weit gekommen ist, dass 2008 der Asylgerichtshof eingerichtet wurde. Und jetzt haben wir diese Fälle, die sich angestaut haben, mehr oder weniger abgearbeitet. Wer schnell hilft, hilft doppelt – auch das wurde hier gesagt. Es soll zu schnelleren Entscheidungen kommen. Auch das ist ein Plan dieses Bundesamtes für Fremden­wesen und Asyl, das ist ein wichtiger Punkt, den wir damit regeln wollen.

Die Frau Ministerin ist auch darauf eingegangen, Herr Dr. Rosenkranz, dass es um Opferschutz geht, und auch um den besonderen Bereich des Menschenhandels. Dazu haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht, um diesen Paragraphen, den § 57 „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“, noch einmal auszuformen, damit jene, die Opfer sind, nicht noch einmal zu Opfern gemacht werden, sondern im Gegenteil, dass jene, die Opfer sind, wirklich geschützt werden, dass es dann vielleicht eine Lösung in den Materiengesetzen gibt, dass all jene, die wirklich Opfer sind, nicht unbedingt darauf abgestellt sind, dass es ein Strafverfahren oder ein zivilrechtliches Verfahren geben muss, sondern dass unabhängig davon jemand einen Aufenthaltstitel in Bezug auf besonderen Schutz gewährt bekommt.

Da ist noch einiges zu tun. Ich bin sicher, wir kommen da weiter. Es soll ja auch ein Bericht gelegt werden, und wir werden heute beschließen, dort, wo es Lücken gibt, wenn es um Opferschutz geht, diese zu schließen, und dass die Täter dann wirklich bestraft werden können – auch eine wichtige Maßnahme dazu.

Ich bin überzeugt davon, sehr geehrte Damen und Herren, auch jene vor den TV-Geräten, dass mit dieser Maßnahme ein erster Schritt gesetzt wird, um die Frem­denrechtsverfahren hier in Österreich längerfristig kürzer werden zu lassen und auch zu sehr guten Entscheidungen zu kommen.

 


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