Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 59

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Zum Abschluss noch, sehr geehrte Damen und Herren: Wir haben uns im Euro­pä­ischen Gerichtshof für Menschenrechte des Öfteren als Delegation umgeschaut, und bei all den Schwächen, die unsere Gesetze noch haben, ist eines zu sagen, und das ist, dass wir im internationalen, im europäischen Vergleich gut dastehen – so auch die MenschenrechtlerInnen Österreichs. (Beifall bei der SPÖ.)

11.26


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


11.26.59

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Hohes Haus! Es ist schon richtig, der Kollege Westenthaler hat es ange­sprochen, es ist notwendig, dass dieses Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ein­ge­richtet wird. Seit 2010 angekündigt, bis heute hat sich nicht viel getan. Jetzt endlich ein Schritt, nur: Dieser Schritt ist wieder halbherzig! Und zwar möchte ich da auf dieses Expertenhearing zurückkommen.

Beim Expertenhearing letzte Woche hat Herr Mag. Latzenhofer ganz klar ausgedrückt, dass es zwar gut ist, dass in diesem Bereich etwas passiert, dass es in die richtige Richtung geht, auch eine Verwaltungsreform mit angedacht ist, aber er sagte auch, wir seien nur auf dem halben Weg und es sei für ihn nicht ersichtlich oder einsehbar, warum, nachdem bereits wieder eine Novellierung angekündigt worden ist, diese Umsetzung jetzt auf halbem Weg durchgedrückt werden muss, und er halte es nicht für zielführend, dass das gemacht wird, bevor das Bundesamt für Asylwesen und Fremdenrecht installiert ist. Und es ist ja bekanntlich erst 2014 so weit. Er sieht es also als falsch an, dass dieses Gesetz jetzt schon beschlossen wird.

Ein weiterer Experte, Herr Mag. Bürstmayr, hat in diesem Fall von einem komplizierten, kaum lesbaren Gesetz gesprochen, er hat sogar noch etwas ausgeholt in diesem Bereich und hat klar zum Ausdruck gebracht, dass sich in Österreich bei diesem Fremdenrecht mittlerweile nur mehr wenige Fachleute auskennen. Und das ist natür­lich schon bedenklich, denn: Wenn wir nur wenige Fachleute österreichweit haben, die dieses Gesetz umlegen können, dann stimmt doch etwas nicht und dann sollte man doch die Zeit nützen, das Ganze noch einmal zu überarbeiten und zu verein­fachen.

Ich möchte Ihnen das auch anhand eines Beispiels aus der Praxis darlegen: Zu mir sind Exekutivbeamte gekommen und haben gesagt, sie verstünden die Welt nicht mehr, denn sie greifen jemanden auf, der unrechtmäßig im österreichischen Bun­desgebiet ist, sie haben dann bei der Bezirkshauptmannschaft angefragt, was sie tun sollen, und Fakt war dann, dass sich der Beamte dort nicht ausgekannt hat und gesagt hat: Sagt ihm, er soll ausreisen, und setzt ihn auf freien Fuß! – Na, das wird er machen, wenn er hier in Österreich, aus welchem Grund auch immer, herumspaziert, illegal im Land ist.

Daran sehen wir einmal, wie reformbedürftig dieses Fremdenwesen überhaupt ist. Und ich glaube, da könnten Sie einmal anpacken, Frau Minister. Da ist dringend etwas zu tun, da ist Not am Manne, und da wäre die Zeit richtig investiert. Und dann frage ich mich auch noch Folgendes: Wir hatten da ein großes Expertenhearing mit vielen Experten, die von den verschiedenen Parteien genannt worden sind und dann ihre Mei­nung abgegeben haben, und der große Tenor war: Dieses Gesetz kann so nicht beschlossen werden! Und was tun wir? – Eine Woche später haben wir einen Innen­ausschuss, da wird vom Kollegen Westenthaler der Antrag eingebracht – ich habe mich eh schon gewundert, dass der Herr Vilimsky beim BZÖ ist, denn es war Kollege Westenthaler, der den Antrag eingebracht hat –, das Gesetz zu vertagen, um es neu zu überarbeiten. – Der Herr Vilimsky ist jetzt nicht da. Ich weiß nicht, wo er ist, vielleicht schreibt er sich gerade beim BZÖ ein.

 


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