Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 112

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1802 der Beilagen) betref­fend ein Bundesgesetz über den Erwerb des Pflichtschulabschlusses durch Jugend­liche und Erwachsene (1865 der Beilagen)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Bundesgesetz über den Erwerb des Pflicht­schulabschlusses durch Jugendliche und Erwachsene (1802 d.B.), wird wie folgt geändert:

Dem § 8 Abs. 2 ist folgender Satz anzufügen:

„Als Vortragende in Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Pflichtschulabschluss-Prüfung kommen auch Personen in Betracht, welche ein facheinschlägiges Studium an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung erfolgreich abgeschlossen haben oder über eine zumindest zwölfmonatige Berufserfahrung als Vortragende in der Aus-, Fort- oder Weiterbildung verfügen."

Begründung

Personen, die zwar kein Lehramtsstudium, wohl aber ein facheinschlägiges Studium absolviert haben, sollen als Vortragende tätig werden dürfen. Aus dem Erfordernis der Facheinschlägigkeit und der verlangten Bildungshöhe (postsekundär) ergibt sich, dass die Befähigung zur Erteilung des Unterrichts an den Lehrgängen in dem Maße gegeben ist, wie die Anforderungen der Pflichtschulabschluss-Prüfung es gebieten (zB Diplomstudium-Absolvent/in Dolmetsch als Vortragende/r im Prüfungsgebiet Englisch - Globalität und Transkulturalität).

Ebenso sollen auch Personen ohne facheinschlägiges Studium als Vortragende tätig werden dürfen, wenn sie über eine zumindest zwölfmonatige Berufserfahrung als Vortragende in der Aus-, Fort- oder Weiterbildung verfügen.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.34.35

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben ja schon von erschreckenden, ja alarmierenden Zahlen von jungen Menschen ge­sprochen, die in Österreich ohne Bildungsabschluss sind, von jungen Menschen, die keine Berufsausbildung haben. Ich denke, wir haben alle hier Verantwortung zu übernehmen, wir haben alle hier rasch zu handeln, um diesen jungen Menschen eine Perspektive für die Zukunft zu geben beziehungsweise auch, um mit diesen Menschen nicht die Sozialfälle der Zukunft zu produzieren.

Daher muss Geld in die Hand genommen werden, um zu reparieren, was falsch gelaufen ist. Frau Kollegin Windbüchler-Souschill hat ja schon gesagt, aus welchen Gründen auch immer junge Menschen ihre berufliche Ausbildung unterbrochen haben,


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