Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 132

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für den Bund und speziell natürlich für die Betriebe in Salzburg und in Österreich sehen.

Der wirtschaftliche Nutzen steht meiner Ansicht nach außer Frage. Er wird beziffert mit 276 Millionen €.

Man muss auch anerkennen, dass österreichweit von etwa 3 100 bis 3 300 Ganz­jahresarbeitsplätzen ausgegangen werden kann. Davon sind rund 2 900 Arbeitsplätze der Salzburger Wirtschaft zuzurechnen.

Hinzu kommen dann aber auch noch 3 000 Arbeitsplätze, die im Zeitraum der Fest­spiele benötigt werden.

Der touristische Faktor ist auch sehr beeindruckend. Man geht davon aus bezie­hungsweise wurde es berechnet, dass ein auswärtiger Festspielgast durchschnittlich während eines einwöchigen Aufenthalts rund vier Vorstellungen besucht und rund 2 770 € ausgibt. Drei Viertel dieser Summe sind der Hotellerie und der Gastronomie zuzurechnen, und das waren im Jahr 2011 immerhin 73,6 Millionen €. – So weit einmal das Positive.

Das Negative ist, dass es erst einmal einen Skandal gebraucht hat, um die Geba­rungen zu überprüfen. Das Ergebnis war erschreckend: Es hat 99 Empfehlungen des Rechnungshofes gegeben, und dieser stellte auch fest, dass die Konstruktion der Festspiele das Risiko von Interessenkollisionen berge. Beim 60 Jahre alten Festspiel­fondsgesetz bestünden Regelungsdefizite. Das Gesetz vom 12. Juli 1950 regelt ja unter anderem auch, dass Stadt, Land, Bund und der Salzburger Fremdenverkehrs­förderungsfonds Geld zuschießen und für finanzielle Ausfälle haften – und diese finanziellen Ausfälle sind im Notfall zu 100 Prozent zu decken.

Meine Damen und Herren! Wir werden die Anträge des Kollegen Zinggl unterstützen, und zwar weil wir finden, dass nicht nur das Unternehmen, sondern eben auch dieses Festspielfondsgesetz aus dem Jahr 1950 veraltet sind. Wir sehen außerdem nicht ein, warum es beim Festspielfondsgesetz eine 100-prozentige Abgangsdeckung gibt, da wir sehen, dass es dadurch einen gewissen Vorteil gegenüber anderen Festspielen bezie­hungsweise Kunst- und Kulturveranstaltungen gibt.

Diese 100-prozentige Ausfallsgarantie ist aus unserer Sicht fast schon eine Diskrimi­nierung gegenüber anderen Veranstaltungen wie zum Beispiel – und da bleibe ich bei den Sommerfestspielen – den Bregenzer Festspielen, den Festspielen in St. Mar­garethen oder auch in Mörbisch. (Beifall beim BZÖ.)

15.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Fuhrmann gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.

 


15.42.23

Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss meine Vorrednerin korrigieren: Es stimmt nicht, dass es einen Skandal gebraucht hat, dass der Rechnungshof tätig geworden ist, um die Salzburger Festspiele zu kontrollieren. Man muss unterscheiden zwischen den Osterfestspielen und den Salz­burger Festspielen im Sommer. Die Malversationen sind bei den Osterfestspielen vorgekommen – leider, schrecklich genug –, die Konsequenzen wurden gezogen. Die Präsidentin ist daraufhin – und das Kuratorium der Salzburger Festspiele war hier tatkräftig aktiv – eigenständig an den Rechnungshof herangetreten, dass er diese Sonderprüfung durchführt.

Dass es 99 Empfehlungen des Rechnungshofes gegeben hat, ist meines Erachtens nicht erschreckend, sondern es ist ja selbstverständlich, dass Verbesserungspotenzial


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