Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 149

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Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird ersucht, dem Nationalrat bis September 2012“ – also bis nach dem Sommer – „einen Entwurf vorzulegen, der jedenfalls die Neuregelung der Studiengebührenfrage und ein faires sowie treffsicheres Studienbeihilfensystem beinhaltet.“

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Also auf der einen Seite Studiengebühren, auf der anderen Seite faire Studienbeihilfen. Überhaupt nichts Schlechtes! Von beiden Seiten, sowohl von der ÖVP als auch von der SPÖ, höre ich, dass das machbar sein muss. Sie bekommen auch die Unterstüt­zung von der FPÖ. Auch diese hat heute einen Antrag auf Einführung von Studien­gebühren eingebracht, auch wenn dieser Antrag im Detail so aussieht, dass es eigentlich nach wie vor keine Studiengebühren geben wird, weil für Bummelstudenten, die um mehr als ein Drittel länger brauchen, auch keine Studiengebühren zu entrichten sind. Das wollen wir vom BZÖ nicht, weil wir sagen, Leistung muss sich lohnen, und daher jene Studenten bevorzugt werden sollen, die in der Mindeststudiendauer, plus/minus zwei Toleranzsemester, fertig werden. Für diese Studenten sollen keine Gebühren anfallen.

Meine Damen und Herren, Sie haben heute die Chance, einen ganz einfachen Antrag zu unterstützen. Oder Sie sagen den Studenten klipp und klar: Nein, ihr seid uns völlig egal, macht, was ihr wollt, geht zum VfGH und verliert dort, zahlt ein oder zahlt nicht ein, wir verhandeln nicht weiter, wir von SPÖ und ÖVP verweigern uns bis zum Ende der Legislaturperiode, Schluss, aus, Ende, wir wollen nicht, dass ihr korrekte Voraus­setzungen habt!

Daher sage ich: Unterstützen Sie diesen Antrag! Gestalten Sie die Studienbeihilfen und die Studiengebühren entsprechend aus und legen Sie bis Herbst einen Entwurf vor! Dann können Sie auch mit entsprechender Unterstützung der Opposition rechnen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

16.38

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager. – Bitte.

 


16.38.17

Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die heute vorliegende Verlängerung der bis 2016 geltenden Artikel-15a-Vereinbarung mit Niederösterreich über die Errichtung und den Betrieb des Institute of Science and Technology Austria, IST Austria, bis 2026 soll diesem Institut mehr Planungssicherheit geben – mehr Planungssicherheit auf der Basis einer internationalen Evaluierung, die festgestellt hat, dass in der kurzen Zeit überdurchschnittlich exzellente Forschungsleistungen erbracht wurden, und mehr Sicherheit aufgrund dessen, dass es ein Institut ist – im Unterschied zu den Uni­versitäten und Fachhochschulen oder auch im Unterschied zur ÖAW –, das nicht gesetzlich verankert ist, sondern auf einer Übereinkunft basiert zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich.

Um dieselben fairen Bedingungen und um exzellente Wissenschafterinnen und Wis­senschafter zu ermöglichen – zwischen den Universitäten, Fachhochschulen und dem IST Austria und anderen exzellenten außeruniversitären Forschungseinrichtungen –, braucht es die Zusicherung, dass auch da auf Dauer unsere öffentlichen Mittel in diesem Bereich eingesetzt werden. Das Institut hat über ein Drittel Drittmittel einge­worben. Das ist eine sehr beachtliche Summe, und ich würde mir wünschen, dass das ein Anreiz für alle Bundesländer ist, Kollege Widmann.

 


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