Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 181

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Nicht direkt mit der Gewerbeordnung zu tun hat folgender Bereich, den ich schon viele Jahre anspreche. Wir haben eine Baustelle, einen Graubereich, einen gesetzlichen Graubereich in Bezug auf das Handelsvertretergesetz, wo Sie genau wissen, dass zwischen dem 1. Jänner 2007 und dem 31. Juli 2010 eine Gesetzeslücke besteht, weil man das in der Novelle 2006 geändert und dann erst wieder mit 1. August 2010 repariert hat. Man hat aber im Handelsvertretergesetz keine Rücksicht darauf genom­men, diese drei Jahre Gesetzeslücke sozusagen auszufüllen.

Ich garantiere Ihnen, wenn es hier zu Verhandlungen oder zu Gerichtsverfahren kommt, die bis zum Obersten Gerichtshof gehen, dann wird das aufgehoben werden. Und ich bin schon gespannt darauf, wann die Wirtschaftsabteilung in dieser Regierung endlich einmal diese Baustellen angehen wird. Ich bin gespannt auf Ihre Antworten, wann Sie vorhaben, die Gewerbeordnung grundsätzlich auf eine neue Basis zu stellen, gewisse Baustellen zu vermeiden beziehungsweise sie einmal anzugehen oder aufzuarbeiten.

Eines ist schon klar: Sie können nicht auf der einen Seite die europäische Dienstleis­tungsrichtlinie anerkennen und sich auf der anderen Seite auf eine Gewerbeordnung berufen, die in vielen Teilen dieser europäischen Dienstleistungsrichtlinie ganz klar widerspricht. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.32


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. – Bitte.

 


18.32.16

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundes­minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Themessl! Österreich, vor allem die Betriebe in Gewerbe und Handwerk sind mit dem System Wettbewerb unter Qualifizierten über Jahrzehnte sehr, sehr gut gefahren, weil die technischen Standards, die berufliche Weiterentwicklung in Österreich besonders waren.

Vor allem auch für den Konsumenten, lieber Bernhard Themessl, hat das Vorteile, es bringt Sicherheit, wenn eine entsprechend qualifizierte Leistung am Markt angeboten werden kann.

Weil du dich hier darüber beschwert hast, dass die Regierungsvorlage jetzt abgeändert wird: Ihr bringt tagtäglich Abänderungsanträge zu Regierungsvorlagen ein. Das sei bitte auch uns gestattet! Wir haben da in guter Zusammenarbeit der Wirtschafts­sprecher – da möchte ich auch Frau Dr. Ruperta Lichtenecker und meinen Kollegen Dr. Christoph Matznetter erwähnen – einen guten Konsens in dieser Gewerbeordnung gefunden, auch für die Fotografen. Beide Gruppierungen – die freien Fotografen und die Berufsfotografen – sind mit dem Kompromiss, der hiemit festgeschrieben wird, einverstanden. Es geht darum, dass wir auch einen großen Schritt in der Liberalisie­rung machen. Die Möglichkeiten der Pressefotografen werden dahin gehend weiter­entwickelt, dass sie ihre Produkte auch erweitern und verkaufen können. Zusätzlich werden sogenannte Fotodesigner aufgenommen.

Im Übrigen umfasst diese Novelle der Gewerbeordnung auch eine ganze Reihe anderer Regelungen. Bernhard Themessl, weil du gesagt hast, hier wird auch EU-Recht vollzogen und angepasst: Hier wird auch geregelt, wie es mit den Fremden­führern bei der Niederlassung ausschaut. Darüber hinaus werden Berufsbilder und -bezeichnungen entsprechend angepasst, also langjährige Wünsche umgesetzt, beispielsweise bei den Holzbau-Meistern und so weiter.

Es werden aber auch Verwaltungsvereinfachungen durchgeführt, was die Anerken­nung ausländischer Ausbildungen anlangt. Aber die Dienstleistungsrichtlinie ist eine


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