Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 56

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ter­tomographie und Magnetresonanztomographie in den Tätigkeitsbereich der Rönt­gen­assistenz fällt, ist im Hinblick auf das Berufsbild gemäß Abs. 1 („Assistenz bei radiologischen Untersuchungen“) missverständlich.

Eine Klarstellung ist daher dahingehend erforderlich, dass im Rahmen der Assistenz bei radiologischen Untersuchungen nur die Vornahme einfacher standardisierter Tätigkeiten bei Schnittbilduntersuchungen mittels Computertomographie und Magnet­re­sonanz­tomographie an Angehörige der Röntgenassistenz angeordnet werden darf. Die Entscheidung, ob und welche einfachen standardisierten Tätigkeiten der Röntgen­assistenz angeordnet werden können, ist im Rahmen der ärztlichen Anordnung aus fachlicher Sicht zu treffen.

Durch die Klarstellung in § 10 ist auch eine Anpassung des § 38 Abs. 8 erforderlich.

Festzuhalten ist, dass die Anwendung von Kontrastmitteln und Radiopharmazeutika dem/der Arzt/Ärztin vorbehalten ist und nur Radiologietechnologen/-innen angeordnet werden und von diesen im Rahmen des § 2 Abs. 3 letzter Satz MTD-Gesetz („nur in Zusammenarbeit mit Ärzten/-innen“) erfolgen darf.

Zu Z 3:

Es soll ermöglicht werden, die zu erlassenden Verordnungen zeitgerecht vorzubereiten und möglichst gleichzeitig mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes zu erlassen. Das sind die Verordnungen gemäß §§ 16 Abs. 9 und 17 Abs. 9 MABG (EWR-Zulassung, Nostrifikation), § 26 MABG (Medizinische Assistenzberufe-Ausbildungsverordnung), § 34 MABG (Trainingstherapie-Ausbildungsverordnung) und § 38 Abs. 6 MABG (Übergangsrecht medizinisch-technischer Fachdienst).

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grüne­wald. – Bitte.

 


10.38.28

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Liebe Zuhörer und Zuschauer! Es ist wirklich ein großer Wurf, und es gibt jetzt auch noch den Abänderungsantrag, den ich sehr begrüße. Ich sage jetzt nicht, dass ich mich dafür bedanke, dass alles die grüne Handschrift trägt, es war eine gemeinsame Arbeit an einem Gesetz, wo man versucht hat, in Respekt vor vielen Gesundheitsberufen modernen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Die Anforderungen an diese diversen Berufsgruppen sind durch die Fortschritte der Medizin sicher gestiegen. Und ich empfinde es nicht nur als symbolischen Akt, sondern als einen Akt der Vernunft, wenn man von Hilfskräften zu Assistenzkräften kommen kann.

Das ist natürlich ein ganz heikles Thema, weil Länder und Träger von Gesundheits­ein­richtungen vielfach versucht sind, da herunterzulizitieren, vorwiegend aus Kosten­gründen, und sich billigere Arbeitskräfte wünschen. Dem steht eine bessere Ausbil­dung entgegen. Die sollen natürlich auch mehr verdienen. Es wurden da Berufs­gruppen oft völlig zweckentfremdet und gegen das Gesetz eingesetzt. Man muss Niederösterreich hier nennen – es ist trotzdem keine Anlassgesetzgebung.

Es war eine Kunst, vor allem auch von Frau Dr. Hausreither und ihren MitarbeiterInnen, allen Berufsgruppen im Wesentlichen das zu geben, was sie brauchen. Es gab viele Sorgen, Erwartungen an das Gesetz, wo es nicht einfach war, diese unter einen Hut zu bringen. Das ist nunmehr gelungen. Und wir stimmen diesem Gesetz zu.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite