bestausgebildeten Fachkräften neben Ärzten und dem gehobenen diplomierten Dienst auch Berufe im Gesundheitswesen haben, die klar definiert sind, wofür sie zuständig sind und welche Aufgaben sie übernehmen können, denn ohne diese Assistenzberufe wird es im Gesundheitswesen in Zukunft nicht gehen.
Es ist schon angesprochen worden, das bestehende Gesetz war aus den sechziger und siebziger Jahren, und damals hat man sich eben noch sehr viel mit „Hilfsberufen“ und ähnlichen Bezeichnungen beholfen. Die aktuellen Erfordernisse zeigen, dass man das auf eine ordentliche, klare rechtliche Basis, vor allem auch was die Bezeichnung der Berufe anlangt, stellen muss.
Man könnte sagen, dieses Gesetz ist ein Gesetz, das von einfachen Hilfsdiensten hin zur qualifizierten assistenziellen Unterstützung geht, ein Gesetz, das von Anlernberufen zur fundierten Ausbildung geht. Und das, denke ich, ist – bei all den Schwächen, die vielleicht noch darin enthalten sind – der richtige Weg und der richtige Schritt.
Daher werden wir, wie unser Gesundheitssprecher schon gesagt hat, unsere Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage geben, weil eben die Berufsgruppen aufgewertet werden und – wie Kollegin Durchschlag schon richtig festgestellt hat – weil vorwiegend Frauen in diesem Bereich tätig sind. Und es war immer großer Nachholbedarf gegeben, was die qualifizierte Berufsbezeichnung anlangt, wie zum Beispiel Ordinationsassistentin oder Röntgenassistentin.
Die Diskussion bezüglich der Abgrenzungsprobleme gegenüber jenen, die an einer Fachhochschule oder an einer Universität ihr Studium gemacht haben, dass die Arbeiten, die sie ausführen, nicht gleichgestellt werden mit den Aufgaben jener, die eine Schule für Fachmedizinische Assistenz absolviert haben oder dementsprechend gearbeitet haben, ist geführt worden, und ich bin sehr froh, dass es jetzt einen gemeinsamen Abänderungsantrag gibt, denn das wäre eine Grauzone gewesen, die dieses Gesetz wieder zunichte gemacht hätte.
Positiv erwähnen möchte ich noch, dass für die Sportwissenschafter jetzt die Tätigkeit in der Trainingstherapie geregelt ist. Bisher war es ja nur möglich, dass sie Bewegungs- und Leistungstraining mit gesunden Menschen durchführen, es hat aber sehr viele gegeben, die aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung in diesen Trainings auch mit kranken und rekonvaleszenten Menschen gearbeitet haben. Daher war es wirklich notwendig, das auf eine klare Rechtsgrundlage zu stellen, eine klare Rechtsgrundlage zu schaffen. Die Sportwissenschafter haben sich ja schon im Jahr 2010 an uns gewandt, und wir haben damals, im Mai 2010, einen Antrag eingebracht, aus dem dann ein Fünf-Parteien-Initiativantrag geworden ist. Das damals und das jetzige Ergebnis zeigen, dass man gerade in solchen Fragen, wenn alle guten Willens sind und an einem gemeinsamen Ziel arbeiten, sowohl Regierungsfraktionen als auch Oppositionsparteien, ein gutes Ergebnis zustande bringen kann.
Abschließend wäre nur zu sagen: Klare Berufsfelder in Gesundheitsberufen – ganz wichtig; eine Weiterentwicklung auch für diese medizinischen Assistenzberufe, die möglich ist, wie Sie, Herr Bundesminister, gesagt haben, mit den verschiedenen Modulen und mit der Durchlässigkeit.
Für mich zeigt dieses Gesetz, dass Gesundheit ein wertvolles Gut ist, aber auch Bildung ein wertvolles Gut ist, und diese beiden, Gesundheit und Bildung, werden in diesem Gesetz gut zusammengeführt. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
11.12
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haberzettl. – Bitte.
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