Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 80

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braucht man eine besondere Prüfung. Da sollen auch Psychologinnen und Psycho­logen tätig und eingebunden werden. Man soll sich damit auseinandersetzen, was das in der Familie bedeutet, wer da Einfluss ausübt. Wir wollten auch nicht, dass solche Operationen im Ausland mit weniger Qualitätskontrollen vorgenommen werden. Das Gesetz ist in diesem Sinne ein wichtiger Beitrag zu mehr Qualität im österreichischen Gesundheitswesen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.03


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte.

 


12.03.20

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das Geschäft mit der Schönheit boomt. Für den Traum vom perfek­ten Körper sind jährlich Tausende Menschen bereit, sich unter das Messer zu legen: Schätzungen zufolge etwa 40 000, Tendenz steigend. Die Tendenz bei jungen Menschen, derartige Eingriffe vornehmen zu lassen, steigt auch an. In Amerika ist es längst gang und gäbe, dass Eltern ihren 16-jährigen Töchtern Gutscheine für eine neue Nase, einen größeren Busen oder weniger Fett um die Hüfte schenken. Diese Unsitte hat leider auch in Europa Einzug gehalten.

Vor allem junge Leute sind sich der Risiken, die dabei bestehen, oft zu wenig bewusst, und es gibt leider auch zu wenige Ärzte, die bereit sind, Eingriffe erst nach Vollendung der körperlichen Entwicklung vorzunehmen. Viele sind leider Gottes auch davor dazu bereit.

Wir wurden heute schon darauf hingewiesen, dass solche Eingriffe oft gravierende Komplikationen im Gefolge haben. Klar ist, dass eine Schönheitsoperation ein chirurgischer Eingriff ist. Die Regelungen dazu waren bisher eher unzureichend. Daher gibt es das Gesetz, das wir nunmehr behandeln. Es dient dem Schutz der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit, insbesondere von Minderjährigen. Das neue Gesetz regelt die ärztliche Qualifikation, es verbietet verwirrende Berufsbezeich­nungen. Es normiert die Verpflichtung zur Aufklärung über den Eingriff an sich, aber auch über die Kosten. Es verbietet nicht indizierte ästhetische OPs an unter 16-Jährigen und gewährt 16- bis 18-Jährigen besonderen Schutz, wie wir schon gehört haben: Wartefrist von vier Wochen, Einwilligung der Erziehungsberechtigten oder auch eine psychologische Beratung vor dem Eingriff.

Das vorliegende Gesetz ist ein gutes; es soll im nächsten Jahr wirksam werden. Ich hoffe, dass die Diskussion um das Gesetz auch dazu führen wird, dass das Bewusst­sein vor allem von Menschen, die zu solchen Eingriffen bereit sind, erhöht wird, dass es um Einzigartigkeiten geht, und dass sie sich auch ein Stück mehr bewusst werden, dass durch solche Eingriffe Unikate zerstört werden und dies oft mit dramatischen Ergebnissen und sehr hohen Kosten. (Beifall bei der SPÖ.)

12.06


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


12.06.18

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich nehme Bezug auf den Antrag des Kollegen Spadiut. Drogen sind eine Geißel der Menschheit, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn sie nicht in medizinischer Absicht verabreicht werden. Wie immer sie heißen mögen, ob „Space“, „Lava Red“ und so weiter: Es herrscht absolut Handlungsbedarf. Nicht nur der Handel mit diesen Drogen, sondern auch der Besitz gehört verboten, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

 


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