Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 82

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.

 


12.10.37

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Bundesminister! Lieber Erwin Rasinger, den Antrag, zwei Kammeramtsdirek­toren bestellen zu können, sehe ich jetzt nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang. Man könnte höchstens der Österreichischen Ärztekammer erlauben, drei Kammer­amts­direktoren zu bestellen, wovon sich zumindest einer einer ästhetischen Operation unterzogen hat, dann ja, aber das ist nicht der Fall. Wir werden dem Antrag trotzdem zustimmen, wenn es die Ärztekammer freut.

Wir bringen einen Abänderungsantrag ein. Da ich annehme – das sind die Usancen des Hauses –, dass er abgelehnt wird, werden wir diesem guten Gesetz, auch von uns mitgetragenem Gesetz erst in dritter Lesung zustimmen.

Der Antrag lautet:

1. In Artikel 1 lautet § 5 Abs. 2:

„(2) Entsteht im Rahmen der ärztlichen Aufklärung der Verdacht, dass bei der Patientin (dem Patienten) eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt, deren Folge der Wunsch nach der ästhetischen Operation ist, so ist von der behandelnden Ärztin (vom behandelndem Arzt) vor Durchführung des Eingriffs eine Abklärung allfälliger psychi­scher Störungen einschließlich Beratung durch eine klinische Psychologin (einen klinischen Psychologen), eine Fachärztin (einen Facharzt) für Psychiatrie und Psycho­therapeutische Medizin oder eine Psychotherapeutin (einen Psychotherapeut) zu veranlassen.“

2. In Artikel 1 lautet § 7 Abs. 2 vorletzter Satz:

„Bei einer ästhetischen Operation hat zusätzlich vor Durchführung des Eingriffs nach­weislich eine Abklärung allfälliger psychischer Störungen einschließlich Beratung durch eine klinische Psychologin (einen klinischen Psychologen), eine Fachärztin (einen Facharzt) für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, eine Fachärztin (einen Facharzt) für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder eine Psychotherapeutin (einen Psychotherapeut) zu erfolgen.“

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Der Grund ist Folgendes: Es gibt eine Berufsgruppe der PsychotherapeutInnen, die jahrelange Erfahrung haben mit Körperbildern, Körpererleben, mit Anorexie, mit Vorstellungen, mit Projektionen, mit Familienkonstellationen neurotischer, zwanghafter oder anderer Natur, deren Expertise man sich nicht entziehen sollte, zumal im Ministerium ein eigener Psychotherapierat eingerichtet ist.

Das ist kein Angriff gegen PsychologInnen, klinische Psychologen und Gesundheits­psychologen, sondern eine Gleichstellung mit PsychotherapeutInnen. Solche Prozesse von Körperbildern sind dynamische, und die lassen sich meiner Meinung und Auf­fassung nach, und dies durchaus begründet, nicht durch ein einzelnes diagnostisches Testverfahren erhellen. Mit Testverfahren eine Zusammenstellung über Schönheits­bilder und Krankheitswert zusammenzubringen, ist meiner Meinung nach mit einer mäßigen Treffsicherheit verbunden. Es geht nicht darum, wie Minister Stöger meint, dass man Psychotherapie anbietet, sondern vielmehr um die Erfahrungen dieser Leute auf diesem Gebiet. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.13

 


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