Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der eingebrachte Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen (1807 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (1822 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen (1807 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Gesundheitsausschusses (1822 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 lautet § 5 Abs. 2:
„(2) Entsteht im Rahmen der ärztlichen Aufklärung der Verdacht, dass bei der Patientin (dem Patienten) eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt, deren Folge der Wunsch nach der ästhetischen Operation ist, so ist von der behandelnden Ärztin (vom behandelndem Arzt) vor Durchführung des Eingriffs eine Abklärung allfälliger psychischer Störungen einschließlich Beratung durch eine klinische Psychologin (einen klinischen Psychologen), eine Fachärztin (einen Facharzt) für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin oder eine Psychotherapeutin (einen Psychotherapeut) zu veranlassen."
2. In Artikel 1 lautet § 7 Abs.2 vorletzter Satz:
„Bei einer ästhetischen Operation hat zusätzlich vor Durchführung des Eingriffs nachweislich eine Abklärung allfälliger psychischer Störungen einschließlich Beratung durch eine klinische Psychologin (einen klinischen Psychologen), eine Fachärztin (einen Facharzt) für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, eine Fachärztin (einen Facharzt) für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder eine Psychotherapeutin (einen Psychotherapeut) zu erfolgen."
Begründung
Die Gesundheitsberufe ÄrztInnen, PsychotherapeutInnen und PsychologInnen sind in Österreich gesetzlich geregelt. PsychotherapeutInnen diagnostizieren und behandeln in Österreich gleichgestellt mit ÄrztInnen umfassend und eigenverantwortlich und sind für die Diagnostik und Behandlung von psychischen Störungen langjährig ausgebildet. PsychotherapeutInnen sind durch ihre Behandlungs- und Diagnostikerfahrung prädestiniert und bestens qualifiziert, die Abklärung und den Ausschluss einer körperdysmorphen Störung und anderer komplexer Störungsbilder bei operationswilligen Personen durchzuführen. Derart komplexe Störungsbilder stattdessen mittels computerisierter Testverfahren und ohne nachgewiesener Behandlungserfahrung abklären zu wollen, widerspricht dem üblichen fachlichen Standard. PsychotherapeutInnen haben
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