Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 85

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

klar. Ich bin auch jemand, der befürwortet, dass, wenn jemand einem Mädel oder sonst wem K.-o.-Tropfen verabreicht, man auch über den Strafrahmen reden muss. Wir müssen über alle Parteigrenzen hinweg darüber diskutieren, wie wir damit umgehen. Sie sagen ganz richtig, dass solche Substanzen nach 15 Stunden nicht mehr nachweisbar sind.

Wir müssen uns eine Anzeigepflicht überlegen, denn viele junge Menschen schrecken davor zurück, das anzuzeigen. Wir müssen auch danach trachten, dass die ab­schreckende Wirkung so groß ist, dass es sich diese Personen dreimal überlegen, so etwas zu tun. Das ist kein Kavaliersdelikt! Da finden Sie in uns absolut einen Partner, aber nur dann, wenn der Strafrahmen so weit erhöht wird, dass es sich wirklich um Freiheitsstrafen handelt.

Ein anderer Punkt, der mir wichtig ist, sind Schönheits-OPs. Herr Minister, ich denke, es geht jetzt in die richtige Richtung, obwohl Sie, ich und wir alle wissen: Das Gesetz kann noch so gut sein, es bleibt wirkungslos, wenn Betroffene oder Jugendliche ins Ausland fahren und sich um einen Schnäppchenpreis operieren lassen.

Wichtig wäre auch eine Kampagne, denn es ist erschreckend, dass 70 Prozent der Frauen das Gefühl haben, sie müssen bei sich etwas verändern. Das Vorher-Nachher-Bild in den Printmedien hat mich immer schon gestört, denn da wird ja nur retuschiert. Gerade die jungen Mädels glauben, das wirkliche Leben ist so. In Hollywood ist es offenbar das Um und Auf, dass man sich schon mit 16 oder 17 Jahren operieren lässt.

Wichtig ist, dass in Zukunft nicht jeder Operationen durchführen darf, sondern die Berechtigung dafür auf einem internationalen Standard beruht. Das ist ein Punkt, der mir extrem wichtig ist und der vor allem auch kontrolliert werden muss. Der graue Markt, der auf uns da vor allem in Wien zukommt, gehört trockengelegt.

Die Qualitätskriterien sind ja bekannt. Die Ärztekammer wird das kontrollieren, dies­bezüglich gibt es ja viele Fortbildungsmaßnahmen. Und beim Antrag, der von den Grünen und uns eingebracht wurde, geht es jetzt nicht nur um Psychologen, sondern auch um Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Ich glaube, da sind wir uns ja ziemlich einig, dass es ein wichtiger Punkt ist, dass man hier das Ganze ausweitet, was die Betreuung betrifft, was die Aufklärung betrifft und vor allem – das ist ja auch kein Thema, das so unwichtig ist – was die Nachbetreuung betrifft.

Es kann ja, wie Sie wissen – egal, ob in einem therapeutischen Beruf oder auch bei den Ärzten –, immer wieder etwas passieren. Da sind wir uns doch einig; es kann beispielsweise bei einer Operation etwas schiefgehen. Ich meine daher, da muss man Hilfe anbieten können, vor allem Hilfe Patienten auch dann anbieten, wenn sie mit den Operationen nicht zufrieden sind, wenn sie einem wirklichen Leidensdruck ausgesetzt sind.

Deswegen: Das Gesetz in Österreich kann noch so gut sein, aber wir brauchen auch Kampagnen, damit die jungen Menschen mehr Selbstbewusstsein bekommen. Und ganz klar ist: Wiederherstellende Chirurgie nach einem Unfall ja, aber Hasenscharten, abstehende Ohren et cetera sind da ausgenommen. Das ist das Wichtigste und das Richtige und deswegen werden wir das unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)

12.21


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite