Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 94

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Eines muss ich auch sagen, meine Damen und Herren: Wir haben in diesem Haus noch nie mit Adressaten einer Gesetzesmaterie so intensive Gespräche geführt wie mit den Tierärzten. Wir haben auch noch Änderungen im Wege der Einbringung eines Abänderungsantrages vorgenommen.

Ich meine, das ist ein gutes, ein ausgezeichnetes Gesetz. Daher bitte ich Sie um Ihre Zustimmung dazu, weil ich glaube, dass damit den Tierärzten in Österreich geholfen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

12.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Donabauer. – Bitte.

 


12.47.14

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren – vor allem Sie, die Sie uns heute mit Ihrem Besuch die Aufmerk­samkeit schenken! – Auf den Punkt gebracht bin ich froh, dass wir ordentlich diskutiert haben, vielleicht fallweise auch ein bisschen gestritten haben, denn ich denke, dass das, was heute hier zur Beschlussfassung ansteht, eine herzeigbare Regierungs­vor­lage ist.

Das Leben ist von Veränderungen geprägt, keine Frage, nicht alles tut uns gut, nicht alles passt uns. Auch die Tierärzteschaft – in einer Größe, wie der Herr Kollege Keck schon gesagt hat, von etwa 3 000 Mitgliedern – steht vor dieser Veränderungskulisse und vor großen Herausforderungen. Das Berufsbild des Tierarztes ist anders gewor­den. In alten Zeiten war es der Großtierarzt. Heute haben wir andere Formen: Klein­tierbetreuung, Aufsichtstätigkeit, und wir haben auch die Situation, dass es nicht immer den Tierarzt gibt, der selbständig tätig ist, sondern dass mehrere Beschäftigte in diesem Bereich tätig sind. Und darauf ist in entsprechender Weise Rücksicht zu nehmen.

Im Jahr 2001 gab es eine Urbefragung, dazumal war man mit dem geltenden Gesetz unzufrieden. Man hat dann 2002 ein Tierärztekammergesetz geschaffen, dessen Inhalt im Besonderen war, dass die Landeskammern als solche abgeschafft wurden. Vielleicht hat man zu dieser Zeit noch nicht ganz überblicken können, was sich durch diese Neufassung in Wirklichkeit eröffnet hat.

Das, was wir heute beraten und beschließen werden, ist nichts anderes als die Nachbesserung des Gesetzes von 2002. Es geht dabei um Organ-Funktionen, es geht um Geschäftsordnungsfragen, es geht um das Wahlmodell – alle diese Thematiken sind ja all denen bekannt, die sich mit dieser Materie beschäftigt haben.

Ziel ist die Neustrukturierung der Kammerorganisation, auch durch klare Aufgaben­zuteilungen. Ziel ist auch, dass es Landesstellen gibt, die dort gewisse Aufgaben wahrnehmen, und dass es auch Abteilungen geben soll.

Wesentlich für mich ist, dass wir vom Mehrheitswahlrecht abgerückt sind und zu einem Verhältniswahlrecht gefunden haben. Es gibt nun die Delegiertenversammlung mit 27 Delegierten. Da sind die neuen Landesstellenpräsidenten drinnen. Es gibt 14 Man­date im Abteilungsausschuss für Selbständige. Und es gibt einen Abteilungsausschuss für Unselbständige. Das ist jener Bereich der Tierärztebeschäftigten, die in einem Angestelltenverhältnis sind. Und das Besondere war, dass die Tierärztekammer als solche nicht Kollektivvertragshoheit hatte, und auch das wird jetzt in entsprechender Weise geregelt.

Das heißt, in Summe gesehen ist die Neuausrichtung so, dass es eine ganz klare Struktur in der Organschaft gibt: die Delegiertenversammlung, die Abteilungsaus­schüs-


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