Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 95

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se, den Vorstand, den Präsidenten, einen Kontrollausschuss, ein Kuratorium und die Landesstellenpräsidenten.

Nun, was hat die Delegiertenversammlung als solche zu machen? – Das war sicherlich ein zentraler Punkt in der Diskussion. Es war einmal die Frage zu klären: Kann ein Vorstand abgewählt werden: ja oder nein? Im alten Recht war das eine Streitfrage. Jetzt ist es klar geregelt: Die Delegiertenversammlung wird den Rechnungsabschluss und die Entlassung des Vorstandes vollziehen.

Es geht weiters um die Festsetzung der Kammerumlage. Es geht auch um die Fest­setzung der Beitragsleistungen zur Wohlfahrtseinrichtung. Ich meine, das ist eine ganz, ganz wichtige Frage, weil davon die Versorgung nach dem Berufsleben oder nach Schicksalsschlägen in entsprechender Weise abgeleitet wird. Das ist eine wichtige Frage vor allem auch deshalb, weil mit dem Wohlfahrtsfonds verantwortungsvoll umgegangen werden muss. Die Gelder sind ja Bestandgelder der Mitglieder als solche.

Es geht auch um die Frage der Wahl und der Abberufung des Vorstandes – das habe ich schon gesagt – und auch darum, dass die Kontrollversammlung als solche gewählt werden muss und schriftlich Berichtspflicht an den Vorstand hat. Das war uns sehr viel wert. Es gibt natürlich auch Schlichtungsgremien, keine Frage, denn Streitprozesse sind auch unter Tierärzten möglich, und damit man nicht Höchstgerichte anrufen muss, gibt es jetzt eine genormte Schlichtungsstelle.

Ich denke, diese ganze Entwicklung ist klar und positiv. Ich bin auch sehr froh, dass wir einen Weg gefunden haben bezüglich der Landesstellen. Das ist keine eigene Abtei­lung als solche, sondern das sind Einrichtungen, die vor allem landesgesetzliche Rege­lungen wahrnehmen sollen und auch in der Tarifgestaltung und in der Organisation auf diese Bezug nehmen, zum Beispiel in den Bereichen Tierzucht- und Tiergesund­heitsdienst, Tierschutz, Fleischuntersuchung, in Kleinstbetrieben bei Hausschlachtun­gen und dergleichen mehr. Das alles ist jetzt ordentlich geregelt.

Ich denke, dieses Gesetz ist eine feste Grundlage zur Wahrung und Wahrnehmung der standesrechtlichen und standespolitischen Interessen im Rahmen der Selbstver­waltung der Tierärztekammer. Ich bin froh, wie vorhin schon gesagt, dass wir so eine breite Diskussion geführt haben, und bedanke mich auch bei all jenen, die uns verstanden haben. Wir wollten nicht den nächstbesten Weg gehen, sondern wir wollten wirklich den besten Weg gehen, wiewohl wir wussten, dass wir natürlich dafür nicht den Applaus aller bekommen werden, aber das ist nun einmal so im Leben. Aber es kam viel Verständnis und Anerkennung vonseiten der Vertreter der Tierärzte­kammer.

Herr Minister, das war keine einfache Sache! Ich habe schon einmal hier gesagt, ich gehe mit Lob normalerweise etwas sparsam um, aber hier muss ich ehrlich gestehen, nein, aus Überzeugung sagen: Das war schwierig, und das ist durchgestanden wor­den! Der Herr Minister kann zufrieden sein.

Ich darf aber auch sagen, dass Herr Dr. Herzog eine maßgebliche Person im Büro des Ministers war, die am Entstehen und an der Gestaltung dieser Gesetzesvorlage mitgewirkt hat. Das muss gesagt werden, das darf auch im Protokoll des Parlaments stehen. Er hat es sich verdient.

Abschließend bedanke ich mich auch bei den Vertretern der Tierärztekammer und wünsche Ihnen, meine Damen und Herren, nun mit dem neuen Gesetz viel Erfolg. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.

 


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