Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 122

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14.26.15

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ja, Herr Kollege Auer, zuerst brauchen wir einmal die 1 Milliarde €, bevor wir sie an die Länder, Gemeinden und an den Bund verteilen können. Lassen wir einmal die Kirche im Dorf und widmen wir uns diesem Österreichischen Stabilitätspakt und der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes!

Darüber, warum wir den Fiskalpakt ablehnen, ist ja vorgestern in diesem Forum aus­reichend diskutiert worden. Und was tut der Österreichische Stabilitätspakt? – Der Österreichische Stabilitätspakt stülpt sozusagen die europäische Steuerungsarchitektur über Bund, Länder und Gemeinden drüber, darunter auch die Schuldenbremse.

Wir haben heute ein Gutachten von Herrn Professor Griller bekommen, das klar darlegt, dass dieser Fiskalpakt aus einer Reihe von Gründen verfassungsändernd ist, das heißt, dass es zunächst eine Verfassungsnovelle braucht, um diese Gesetzes­grundlage überhaupt beschließen zu können.

Und wenn jetzt der Österreichische Stabilitätspakt de facto auf diesem Fiskalpakt aufbaut und diese Regelung in einer Artikel-15a-Vereinbarung umsetzen will, dann ist es im Analogieschluss wohl klar, dass auch hier eine verfassungsändernde Regelung Platz greift, und dann ist es wohl klar, dass auch hier zur Erlangung von Rechts­gültigkeit eine verfassungsändernde Novelle als Voraussetzung gegeben ist. Das ist aber nur ein Problem, das wir mit dem Österreichischen Stabilitätspakt haben.

Es gibt auch eine Reihe von makroökonomischen Gründen, die ebenfalls schon ausreichend diskutiert worden sind: Wenn alle gleichzeitig konsolidieren, konsolidieren wir uns mit der Rezession, die wir in der Eurozone schon haben, in eine tiefere Rezession hinein, mit dem Problem, dass wir nicht die Schulden reduzieren werden, sondern dass unter Umständen die Schulden sogar steigen werden und die Gemein­den dann – aha, der Herr Kollege Auer geht schon hinaus! – vor noch größere Probleme gestellt sein könnten. (Abg. Jakob Auer: Bin schon wieder da!)

Dieser Österreichische Stabilitätspakt bricht – das habe ich schon gesagt – die Steue­rungsarchitektur in Europa auf die föderale Struktur Österreichs herab, ohne die unter­schiedlichen Ausgangslagen der subnationalen Ebenen zu berücksichtigen. Das gilt für die Länder, das gilt aber im Besonderen für die Gemeinden.

Es ist ja so: Die Gemeinden haben unterschiedliche Finanzkraft, es gibt unterschied­liche soziodemographische Rahmenbedingungen, es gibt unterschiedliche geogra­phisch-topographische Bedingungen. Das alles sind natürlich Dinge, die man berück­sichtigen muss, bevor man all diese Fiskalregeln, die Gegenstand des Öster­reichi­schen Stabilitätspakts sind, auf die Länder und Gemeinden herunterbricht. Allein die Ausgabenbremse, die darin verankert ist, wird wohl dazu führen, dass in vielen Gemeinden eine Reihe von Investitionen unterbleiben wird. Viele Kleingemeinden täti­gen Investitionen nicht jedes Jahr, sondern es wird dann investiert, wenn etwas zu erneuern ist. Und das könnte nur allzu leicht von der Ausgabenbremse erfasst werden, und dadurch könnten Investitionen unter die Räder kommen.

Herr Monti hat ja klar erkannt, dass die Schuldenbremse aus makroökonomischer Sicht eigentlich kontraproduktiv ist. Und das gilt natürlich auch für die Gemeinden. Und daher hat er vorgeschlagen, dass man statt der Schuldenbremse auf die sogenannte Goldene Regel zurückgreifen sollte. Das heißt die Finanzierung von öffentlichen Investitionen durch Kredite, die nicht in das Maastricht-Defizit eingerechnet werden. Da würde man auf Bundesebene, vor allem aber auch auf Ebene der Gemeinden Vorsorge für Zukunftsinvestitionen treffen, denn die Gemeinden sind ja die größten Investoren des Landes. Aber diese Regelstruktur, die da den Gemeinden übergestülpt wird, nimmt darauf überhaupt keine Rücksicht.

 


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