Das gefällt uns überhaupt nicht, weil wir wollen, dass mit diesem Unfug, mit diesen kriminellen Machenschaften, diesen Swaps und Leerverkäufen abgefahren und aufgehört wird. Das wollen wir. (Beifall beim BZÖ.) Und daher verstehen wir nicht, dass wir jetzt diese nationale Maßnahme ersetzen durch eine EU-Maßnahme, die hinter unsere Maßnahme zurückgeht. (Zwischenruf des Abg. Mag. Ikrath.)
Sie haben selber gesagt im Ausschuss – und das finde ich sehr vernünftig –, man muss das von der Produktseite angehen. – Ja, dafür bin ich sofort: Man muss solche Produkte verbieten; diese darf es nicht mehr geben. Ich glaube, das ist das Entscheidende.
Wenn diese Kapitalmarktmaßnahmen und diese Börsenmaßnahmen, die da heute beschlossen werden, auch noch etwas drinnen gehabt hätten, von dem wir wissen, dass wir es brauchen, nämlich ein Trennbankensystem, das trennt zwischen Casino-, spekulativen Banken und konventionellen Banken, dann wären wir schon froh. Das hätte hier eigentlich auch Platz greifen können. Das hätte man eigentlich hier mitnehmen können. Das fehlt uns, Frau Ministerin! Da fehlt uns auch der Mut, das hier festzuschreiben. Diese beiden Punkte fehlen, und das sind wesentliche Punkte. Daher werden wir heute, offensichtlich als Einzige, weil die Grünen und auch andere machen hier mit, hier mit Sicherheit nicht zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)
16.50
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. – Bitte.
16.50
Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Finanzministerin! Kolleginnen und Kollegen! Also ich verstehe die Argumentation des Kollegen Westenthaler nicht ganz. Es ist ein großer Fortschritt, dass es künftig möglich wird auf EU-Ebene, das Verbot von CDS und Leerverkäufen unter gewissen Bedingungen auszusprechen. Dass wir national darüber hinausgehen können, wenn wir es für andere Finanzprodukte für notwendig halten, das ist uns unbenommen. – Alles andere ist nicht den Tatsachen entsprechend.
Ich bedauere diese Position des BZÖ, weil wir uns sonst in allen wesentlichen Punkten einig waren. Ich unterstreiche auch gerne: Wenn ich eine wirklich konsequente Regulierung will, wenn ich die Risken, die sich im Investmentbanking aufbauen, tatsächlich in den Griff bekommen will, dann muss ich von der Produktseite kommen. Und ich bin auch der Überzeugung, dass künftig viel genauer unterschieden werden sollte zwischen dem Geschäftsmodell der Kundenbanken, die der Realwirtschaft dienen, und jener Banken, die vor allem im Handel tätig sind und Casinobanking betreiben. Aber das können wir ja noch tun. Da stehen wir ja jetzt noch nicht am Ende.
Ich möchte nun einen Abänderungsantrag einbringen, der eine Sicherstellung der Vereinfachung der Transparenzrichtlinie und der Prospektrichtlinie, die wir heute beschließen, beinhaltet. Dieses Thema haben wir im Ausschuss bereits debattiert.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Artikel I Ziffer 11. wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 3 erster Satz lautet:
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