Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 163

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gesetz und Co vollziehen wir einerseits eine ganze Menge technischer Änderungen, aber vor allem erscheint es mir politisch relevant, dass wir den § 91 im Börsegesetz ändern. Das heißt, dass wir die Regelung verbessern, was die Schwelle betrifft, ab wann gemeldet werden muss, um ein unbemerktes Anschleichen an Aktiengesell­schaften in Zukunft zu verhindern. Wir setzen diese Schwelle des Anteilerwerbs in Zukunft mit 4 Prozent fest. Also alles ab 4 Prozent wird meldepflichtig, und darüber hinaus ist vorgesehen, dass freiwillig in den Satzungen auch eine Meldepflicht von 3 Prozent eingezogen werden kann.

Wenn man nach Frankreich schaut, dann sieht man, dass dort 95 Prozent aller Aktien­firmen von dieser freiwilligen niedrigeren Meldeschwelle Gebrauch machen. Ich glaube, das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich denke, dass wir nach einiger Zeit und einiger Erfahrung durchaus auch einen nächsten Schritt gehen könnten und unsere Schwellen an jene der Nachbarländer anpassen, die im Schnitt zwischen 2 und 3 Prozent sind.

Auch relevant finde ich, dass in Zukunft alle unterschiedlichen derivaten Instrumente für diese Meldepflicht zusammengezogen werden. Also auch zum Beispiel Wandel­anleihen oder Ähnliches fallen dann in Zukunft darunter. Und bei Verstößen gegen die Meldepflicht ruht das Stimmrecht für sechs Monate.

Ich glaube, dass diese Novelle auf jeden Fall der Vergrößerung der Transparenz am Kapitalmarkt dient, und ich freue mich über die sehr breite Zustimmung von fast allen Parteien dazu. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

16.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.

 


16.55.14

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich kann es relativ kurz machen; es ist schon sehr viel gesagt worden zu dieser Vorlage.

Wir sehen die Änderungen, die hier passieren, im Überwiegenden positiv. Das Thema Leerverkäufe sehen wir ähnlich wie Kollege Westenthaler. Auch wir denken, dass ein Verbot grundsätzlich sinnvoll wäre, ebenfalls bei den CDS; aber das ist auch schon diskutiert worden.

In Summe, wie gesagt, sicherlich verbesserte Bestimmungen hinsichtlich der Trans­parenz, hinsichtlich des Anlegerschutzes.

In diesem Sinne werden wir zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichten­ecker. – Bitte.

 


16.56.00

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass es wichtig ist, die Transparenz­vorschriften am Kapitalmarkt zu verstärken, zu verbessern, und wir glauben, dass diese Regierungsvorlage ein Beitrag dazu ist. Die Transparenz am Finanzmarkt wird erhöht. Die Meldeschwelle für den Erwerb von Stimmrechtsanteilen für börsenotierte Unternehmen wird von 5 auf 4 Prozent reduziert.

Wie meine Vorrednerin Petra Bayr angemerkt hat, sollte man es andenken, ob man diese Schwelle künftig nicht noch weiter senkt, wie beispielsweise Spanien, Schweiz,


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