Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 174

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haben! Sie sind das Gegenteil von faul und ein sehr wichtiger Bestandteil hier in unserem Haus! (Allgemeiner Beifall.)

Wenn wir heute hier über diesen Entschließungsantrag der Kollegin Jarmer disku­tieren, dann freut es mich auch deshalb, dass wir diesen Entschließungsantrag im Ausschuss annehmen konnten, weil es eine wichtige Diskussion bei uns im Ausschuss gegeben hat, wo wir während der Sitzung zu der Entscheidung gekommen sind, diesen Entschließungsantrag anzunehmen, dass nämlich die Ministerin bis zum Herbst eine entsprechende Gesetzesvorlage ins Parlament bringen soll, um diese Ungleichheit, diese sozusagen Ungerechtigkeit und diesen Diskriminierungstatbestand aus dem Strafgesetzbuch zu eliminieren.

Ich kann mich noch gut daran erinnern, als ich am Anfang meiner Nationalratstätigkeit im Strafgesetzbuch auf eine Bestimmung gestoßen bin – das war damals der § 100, Entführung einer willenlosen oder wehrlosen Frau. Wenn diese Frau dann noch geheiratet wurde, dann war damit der Straftatbestand quasi erledigt, also dann hat es keine Strafe mehr gegeben – abstruse, uralte, mittelalterliche Bestimmungen im Straf­ge­setzbuch.

Eine haben wir offensichtlich übersehen: Noch nicht eliminiert ist dieser Tatbestand, wo unterschiedlich beurteilt wird oder wo es einen unterschiedlichen Strafrahmen gibt. Es ist höchst an der Zeit, dass das repariert wird, und ich bin froh darüber, dass wir dann im Herbst darüber diskutieren können, dass das Strafgesetzbuch auch in diesem Fall auf der Höhe der Zeit ankommen wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Jarmer. – Bitte.

 


17.35.24

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch eine Gebärden­sprachdolmetscherin): Sehr geehrter Herr Präsident des Nationalrates! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute haben wir einen positiven Schritt zu feiern. Die Verhandlung und die Debatte waren für mich wahnsinnig überraschend. Ich bin sehr froh darüber, dass manche Kolleginnen und Kollegen mit Argumenten bestechen konnten, dieses Thema in Form meines Antrages, was nicht sehr oft vorkommt, auch wirklich anzunehmen. Vielen Dank an alle! (Beifall bei Grünen, SPÖ, ÖVP und BZÖ.) – Genau! Wir klatschen ja so – egal.

Zum Inhalt: Wir wissen – Frau Kollegin Wurm, Sie haben das bestens erklärt, ich brauche das nicht zu wiederholen –, behinderte Menschen werden sozusagen anders behandelt als nichtbehinderte Menschen, wenn es darum geht, Täter zu verurteilen. Das geht nicht mehr.

Ich möchte hier auch gleich ein neues Thema aufgreifen. Letzte Woche war ich beim Strafgericht und habe einer Gerichtsverhandlung beiwohnen dürfen. Ich habe mitbe­kommen, dass es in Österreich bis jetzt nicht so ist, dass wir ausformulierte Gesetze haben, wenn es um Dolmetsch-Themen geht, und zwar sind Verhandlungen – egal, ob es jetzt Gebärdensprachdolmetschungen oder Lautsprachdolmetschungen sind –, nicht verpflichtend simultan zu dolmetschen. Das heißt, es wird konsekutiv – in Wahr­heit: zusammenfassend – gedolmetscht. Deswegen möchte ich auch an Sie, Frau Ministerin, und auch an meine Kollegen und Kolleginnen hier einen Appell richten: Wir müssen da etwas ändern!

Das ist unmöglich! Besonders beim Strafgericht geht es um heikle Themen wie Mord; man kann auch selbst inhaftiert werden – da muss alles wortwörtlich übersetzt werden! Wie kann man denn hier Argumente vorbringen, wenn man nur zusammenfassend


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