Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 194

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Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22, über die dem Ausschussbericht 1819 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Menschenrechtslage in der West­sahara.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 267.)

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23, über die dem Ausschussbericht 1820 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend die Konferenz zur Errichtung einer Zone frei von Kernwaffen und allen anderen Massenvernichtungswaffen im Nahen und Mittleren Osten.

Wer diesen Antrag unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 268.)

 

18.46.0324. Punkt

Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 35. Bericht der Volksan­waltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2011) (III-304/1842 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Fazekas. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.46.22

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine ge­schätzten Volksanwältinnen! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Einen wunderschönen guten Abend! Wir hatten ja die Befürchtung, dass wir zu mitternächtlicher Stunde diskutieren – das ist nicht der Fall; wir können diese Tageszeit entsprechend auch akzeptieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diskutiert wird der Bericht der Volksan­waltschaft aus dem Jahr 2011, der eine imposante Leistungsbilanz darlegt, weil wir uns, glaube ich, allesamt sicher sind und gewiss ist, dass diese Volksanwaltschaft für die Bürgerinnen und Bürger und für die Menschen in diesem Land hervorragende Arbeit leistet, als Ergänzung, als wichtige Rechtsschutz- und Kontrolleinrichtung, die einfach auch vor Ort hilft, auch in Fällen, in denen Menschen glauben, dass ihnen nicht mehr geholfen werden kann.

Ein wesentlicher Aspekt ist nicht nur, dass profunde Bedienstete in der Volksanwalt­schaft tätig sind, sondern dass die Volksanwältinnen und der Volksanwalt auch im direkten Kontakt mit der Bevölkerung sehr viele Sprechstunden abhalten und wesent­lich dazu beitragen, dass sie eine wichtige Anlaufstelle sind. Das ist auch richtig und gut so, und das hat auch dazu beigetragen, dass die Kontakte mehr geworden sind. Das hat auch dazu geführt, dass die Zahl der Beschwerdefälle gestiegen ist. Das muss aber nicht notwendigerweise heißen, dass die Verwaltung deshalb schlechter arbeitet, sondern man kann die Volksanwaltschaft aufgrund der modernen Kommunika­tionsmittel viel leichter und unkomplizierter – auch zu Nullkosten – anrufen. – Daher: meine Gratulation!

Es ist ja dieses Mal der letzte Bericht der Volksanwaltschaft, der in dieser Form herauskommt, denn es sind ganz neue Aufgaben auf die Volksanwaltschaft zuge­kommen. Sie haben sich einen neuen Titel gegeben: das Menschenrechtshaus Österreich.

 


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