Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 200

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Ich möchte dazu anmerken, dass, wenn in diesem Fall auch im Konkreten ein paar Namen in einer anderen Datei abgelegt wurden, man dies selbstverständlich prüfen kann und diesen Beamten – wie soll man sagen – als Kritik übermitteln kann. Aber dass das in einem Bericht der Volksanwaltschaft seinen Niederschlag finden muss, entwertet meines Erachtens den ganzen Bericht, weil es eine derartige Neben­säch­lichkeit ist. (Abg. Mag. Steinhauser: Das ist ein Blödsinn!) – Das ist kein Blödsinn, Herr Kollege! Seien Sie nicht unhöflich! (Beifall bei der FPÖ.)

Das weckt in mir den Verdacht, dass man sich vonseiten des Büros der Frau Volksanwalt Stoisits mit besonderem Gewicht – hören Sie zu, Herr Magister! (in Richtung des Abg. Mag. Steinhauser) – auf die Polizisten drauflehnt. Und das will ich nicht. Das trägt bloß zur Verunsicherung und Demotivation fleißiger und engagierter Beamter bei, die auch hier im Haus Dienst machen und für unsere Sicherheit Tag und Nacht zur Verfügung stehen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Frau Volksanwalt, ich möchte noch etwas anmerken, was im Protokoll zur Ausschuss­sitzung leider nicht zum Ausdruck gekommen ist (Ruf: Dort gibt’s kein Protokoll!) – du kannst dich melden, wenn du noch eine Redezeit hast –: dass Sie, Frau Volksanwalt, in Ihren Ausführungen quasi die Polizisten unter Generalverdacht gestellt haben, nämlich dass Polizisten generell den Datenschutz nicht beachten et cetera und dass die Bürger, die hier im Haus sind, gut daran täten, das sofort in den diversen Daten­schutzbehörden überprüfen zu lassen.

Das finde ich nicht fein von Ihnen, weil es überhaupt keinen Anlass gibt, dass Polizis­ten so viel Misstrauen und Kritik entgegengebracht wird, wie Sie das im konkreten Fall tun. Das möchte ich Ihnen sagen. Das haben Sie schon voriges Jahr gemacht, und ich sage Ihnen auch noch genau, in welchem Zusammenhang, nämlich bei einem Polizisten, der beschuldigt wurde, dass er eine Rufdatenrückerfassung nicht getätigt hätte, wobei Sie aber nicht beweisen konnten, ob das Telefon damals abgeschaltet war oder nicht. Und dazu haben Sie auch nie mehr Stellung genommen.

Was ich also sagen möchte, ist, dass die, die kontrollieren, die Kontrolle so gestalten müssen, dass sie unzweifelhaft ist. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeord­neten des BZÖ.)

19.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.09.32

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen der Volksanwaltschaft! Herr Volksanwalt! In den bisherigen Redebeiträgen wurden schon viele Zahlen und Fakten aus diesem Bericht angesprochen. Im Gegensatz zu einigen Vorrednern glaube ich, dass die Volksanwaltschaft – und das zeigt auch dieser Bericht – innerhalb der Bevölkerung sehr großes Vertrauen genießt, und dieses Ver­trauen ist auch gerechtfertigt.

Auch für uns Abgeordnete ist die Volksanwaltschaft eine wichtige Hilfestellung, wenn es darum geht, Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, Anliegen von ihnen zu bearbeiten und ihnen zu helfen.

Bereits im Jahr 2010 wurde in einem Punkt des Berichts der Volksanwaltschaft auf die Thematik der Rezeptgebührenobergrenze eingegangen. Auch in diesem Bericht findet sich wieder ein Prüfbericht dazu. Für die Betroffenen ist es nach wie vor nicht einsich­tig, dass die Bezahlung von Medikamenten, die billiger als die Rezeptgebühr sind, nicht zur Berechnung der Obergrenze herangezogen wird. Das kann dazu führen, dass man auf der einen Seite billige Medikamente kauft, letztendlich aber höhere Kosten zu


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