Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 202

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Es gibt ja dann nächste Woche die große Präsentation dieser neuen Aufgabe der Volksanwaltschaft. Ich kann nur hoffen, dass Sie relativ wenige Fälle haben – nicht, weil ich glaube, dass es bei uns wenige Fälle gibt, sondern ich glaube oder hoffe, dass auch diese Symbolik dazu beiträgt, dass die Menschenrechte hier noch stärker geachtet werden.

Bei der Volksanwaltschaft ist ja immer sehr hohe Objektivität gewährleistet. Man ist zwar parteipolitisch besetzt, aber man versucht, möglichst unparteiisch zu agieren. (Ruf: Na ja!) Das war in der Vergangenheit so und ist hoffentlich auch in der Zukunft so.

Es freut mich auch, sagen zu können, weil ich es ja erlebe, denn ich bin ja Mitglied im Menschenrechtsausschuss: Dieser ist irgendwie zu einem außenpolitischen Ausschuss geworden, also es gibt dort nur Menschenrechte im Ausland zu schützen. Im Inland haben wir laut Menschenrechtsausschuss gar keine Menschenrechtsprobleme mehr. Ich glaube aber, dass es solche durchaus in einzelnen Fällen gibt. Ich muss aber auch sagen, wenn man sich zum Beispiel den Bericht von Amnesty International anschaut – ich habe es im Ausschuss schon erwähnt –, dann stellt man fest, dass dieser in den letzten vier Jahren zwei Fälle aufgezeigt hat, und diese wurden auch in der Justiz behandelt, also sie wurden auch strafrechtlich verfolgt.

Das heißt, man kann auch vonseiten Amnesty International in Österreich nur zwei Verfehlungen vorfinden – und ich glaube, dass diese Menschenrechtsorganisation sehr genau darauf achtet.

Was ich ein bisschen vermisse, was in den ganzen Berichten nie zu finden ist, das sind Fälle, in denen unsere Exekutivbeamten Probleme haben – ich denke jetzt an die Justiz­beamten, ich denke an unsere Polizeibeamten –, wenn sie zum Beispiel mit Asylanten oder mit anderen Kriminellen zu tun haben, dann werden meistens bei der Erfüllung ihrer Aufgabe nicht die Menschenrechte dieser Personen verletzt, sondern ich erlebe viel eher, dass man hört, dass die Menschenrechte der Polizisten – jener Leute, die im Ausübung ihres Dienstes tätig sind – verletzt werden, dass plötzlich ein Finger fehlt, eine Wange abgebissen wird, ein Ohr abgebissen wird.

Ich würde ersuchen, wenn solche Fälle an Sie herangetragen werden – denn, wie gesagt, im Menschenrechtsausschuss hören wir von diesen Fällen nicht, weil es ja in Österreich offensichtlich keine Verfehlungen gibt –, wenn solche Fälle vorkommen, dass Sie auch diesen nachgehen und auch diese in Ihren künftigen Berichten auflisten.

Das ist, glaube ich, eine Hilfestellung für die Exekutivbeamten, denn diese erledigen nur ihre Pflicht. Wenn sie eine Verfehlung begehen, dann wird das ja strafrechtlich verfolgt – das ist gut so, das ist richtig so. Aber was ist, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes Verfehlungen ihres Gegenübers erleben müssen und das hinnehmen müs­sen? (Beifall bei der FPÖ.)

19.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Binder-Maier. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.17.07

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Sehr geehrte Mitglieder der Volks­anwaltschaft! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Vock, Ihre Sprache ist schon sehr verräterisch: Im Zusammenhang mit Asylanten auch gleichzeitig zu sagen: „oder mit anderen Kriminellen“. Das ist eindeutig zurückzuweisen und nicht menschen­rechtswürdig – gerade von Ihnen, der Sie auch Mitglied im Ausschuss für Menschen­rechte sind. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Vock.)

 


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