Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 204

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nachzulesen – zugunsten der betroffenen Beschwerdeführer entsprechend Hilfeleis­tung geben können.

Wir haben viele Einzelberichte und Einzelschicksale an zwei Ausschusstagen beraten. Ich möchte mich abschließend bei der Volksanwaltschaft sehr herzlich dafür bedanken, dass Sie sehr, sehr engagiert den Wutbürger wieder zum Mutbürger machen, und das ist letztendlich die Aufgabe, die Sie erfüllen, und die erfüllen Sie gut. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Muchitsch. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


19.22.13

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzte Volksanwäl­tin­nen! Sehr geschätzter Herr Volksanwalt! Ich darf aus der „Parlamentskorrespon­denz“ zitieren: „Der Volksanwaltschaft geht die Arbeit nicht aus.“

Die Vorredner haben eigentlich schon alles zitiert, Zahlen und entsprechende Be­schwerdefälle.

Ich möchte mich im Namen der Abgeordneten bedanken, weil es auch wir sind, die hin und wieder mit Problemfällen an Sie herantreten, nämlich dann, wenn Menschen mit ihren Problemen zu uns kommen, für die die Zuständigkeit in ihren Bereich fällt und wir diese Menschen dann auch entsprechend an Sie verweisen dürfen.

Ich wünsche Ihnen auch für 2013 mit der zusätzlichen Aufgabe der Zuständigkeit für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte viel Erfolg und gutes Gelingen bei diesem schwierigen zusätzlichen Vorhaben. Ich danke Ihnen im Namen der Bevöl­kerung, aber auch seitens der Parlamentarier recht herzlich für Ihre geschätzte Arbeit. Ihnen und Ihrem gesamten Team alles Gute für die Zukunft! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Schönegger zu Wort. – Bitte.

 


19.23.01

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen Volksanwältinnen! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Volksanwaltschaft Österreich ist zum einen als Verwaltungsorgan zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung eingerichtet, zum anderen agiert sie als Ombudsmann für all jene Bürgerinnen und Bürger, die sich durch Organe der Verwaltung ungerecht behan­delt fühlen und die schon alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben. Das macht Sie zu einem Hoffnungsanker an letzter Stelle. Alleine im letzten Jahr haben sich mehr als 16 000 Menschen mit ihren Sorgen und Nöten vertrauensvoll an Sie, an die Volksan­waltschaft gewandt. Das bedeutet im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um fast 1 000 Anliegen.

Deutlich gestiegen ist auch die Zahl jener Fälle, bei denen sich Personen von einer Behörde auf Bundes-, Landes-, oder Gemeindeebene schlecht behandelt oder unzu­reichend informiert fühlten. Gegenüber dem Vorjahr ist da ein Zuwachs von mehr als 10 Prozent auf über 12 000 zu verzeichnen. In Zukunft werden 4 000 öffentliche und private Einrichtungen von der Volksanwaltschaft zusätzlich kontrolliert. Damit diese Aufgaben erfüllt werden können, hat die Volksanwaltschaft Kommissionen eingerichtet.


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