Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Pilz gelangt nun zu Wort. – Bitte.
9.47
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedaure, dass die österreichische Sicherheitspolitik seit etwa einem Jahr zur Spielwiese rein parteipolitischer Taktik verkommen ist. Hätten Sie sich vor einem Jahr oder vor zwei Jahren die Österreichische Volkspartei als Zivildienerpartei, die Freiheitliche Partei als eine Sicherheitspartei im Geiste Bruno Kreiskys, die Sozialdemokratische Partei als die Partei, die sagt: Nur Profisoldaten können gegen den Feind wirklich noch etwas ausrichten!, vorstellen können? Das ist ja völlig absurd! Das hat doch mit der Geschichte dieser Parteien nichts zu tun. Wenn der eine sich bewegt, behauptet der andere genau das Gegenteil und sagt: Das habe ich schon immer gesagt!
Ich sage Ihnen: Wir werden noch den Tag erleben, an dem die ÖVP wieder für die Abschaffung der Wehrpflicht und die SPÖ wieder für die Beibehaltung der Wehrpflicht ist.
Ich blicke einmal kurz in die Zukunft: Am 20. Jänner gibt es zum Glück eine Volksbefragung, weil sich bei der derzeitigen Bundesregierung gezeigt hat, dass die Menschen im Regelfall von der Bildungspolitik bis zur Sicherheitspolitik wesentlich vernünftiger entscheiden als die Bundesregierung und ihre Abgeordneten. Wenn diese Volksbefragung positiv ausgehen wird – was ich hoffe –, die Wehrpflicht abgeschafft werden soll und wir dann miteinander in Verhandlungen treten werden, dann werden zumindest Abgeordnete und vielleicht auch Regierungsmitglieder der SPÖ auf uns zukommen und sagen: Ja, jetzt reden wir miteinander, jetzt verhandeln wir und jetzt machen wir Gesetzesänderungen, jetzt machen wir Verfassungsänderungen und jetzt machen wir ein neues Modell.
Wir werden Sie daran erinnern, dass wir Sie am 19. September 2012 gewarnt haben. Wir werden Sie daran erinnern, dass wir Ihnen am 19. September 2012 in diesem Plenum des Nationalrates gesagt haben: Wenn Sie mit der Bundesverfassung, wenn Sie mit unseren eigenen Beschlüssen, wenn Sie mit dem Kontrollrecht des Nationalrates und der Kontrollpflicht des Nationalrates so umgehen, wie Sie das heute vorhaben, dann werden wir es sehr schwer haben, miteinander überhaupt noch sachlich zu reden! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Kogler: Jawohl!)
Ich habe heute Vormittag – und das sehe ich in diesem Zusammenhang – einen geplanten Antrag der Regierungsparteien auf den Tisch bekommen, in dem eine Fristsetzung für den Untersuchungsausschuss vorgeschlagen wird und offensichtlich heute beschlossen werden soll, dieser mit 16. Oktober dieses Jahres abgedreht werden soll. (Abg. Mag. Kogler: Sauerei!)
Uns soll diktiert werden, dass wir vier Beweisthemen in viereinhalb Tagen durchhudeln sollen. Uns soll diktiert werden, dass der Bundeskanzler nicht in diesem Haus im Untersuchungsausschuss erscheinen darf. (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ. – Abg. Mag. Kogler: Vertuscher!) Das ist ein Diktat der Regierungsmehrheit gegen einen einstimmigen Beschluss des Nationalrates auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses!
Während hier noch herumtaktiert wird in der Sicherheitspolitik, die sich ja nicht wehren kann, befindet sich der Nationalrat seit heute Früh in einer Ausnahmesituation (Abg. Mag. Kogler: Schande!), in der Regierungsfraktionen einen Antrag – und es steht hier, ich habe es ja schriftlich vorliegen von Pendl und Amon – gemäß § 42 Abs. 2 GOG stellen wollen, das ist die Bestimmung über die Reassümierung. Die Abgeordneten Pendl und Amon haben uns heute Früh – wenn ich sage „uns“, dann sind das die drei Oppositionsparteien – ein Ultimatum gestellt: Entweder ihr stimmt einstimmig mit, damit
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