Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll169. Sitzung / Seite 92

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zialdemokratischen Partei auf der anderen Seite. Und irgendwann hat man sich offen­sichtlich hingesetzt und hat gesagt: Damit muss jetzt Schluss sein! Wir wechseln die Agenda! Und was bietet sich da Besseres an, als dass man die Bürgerinnen und Bürger über irgendetwas abstimmen lässt, das dann möglicherweise ohnedies nicht kommt?

Schauen wir uns das an! Ich finde es beachtlich, dass sich heute 90 Prozent der öster­reichischen Politik auf der Flucht befinden: In Kärnten ist die FPK auf der Flucht aus dem Landtag und auf der Flucht vor den WählerInnen. In Wien sind SPÖ und ÖVP auf der Flucht aus dem Untersuchungsausschuss und auch vor den Wählerinnen und Wählern. (Abg. Kickl: Was ist die grüne Position zum Bundesheer?)

Der Bundeskanzler ist auf der Flucht, aber bei ihm bin ich mir nicht sicher, ob ich ihm nicht unrecht tue. Er hat ja bekannt gegeben, dass er gerne im Untersuchungsaus­schuss aussagen würde, dass er nur ein Problem hat – meine Damen und Herren, SPÖ-Vorsitzender und Bundeskanzler Faymann hat ein Problem –: Er würde gerne aussagen, aber da gibt es einen Trumauer Bürgermeister namens Otto Pendl, und die­ser verbietet ihm das. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist natürlich ein großes Problem für den SPÖ-Vorsitzenden und Bundeskanzler! Offensichtlich sind die Machtverhältnisse in der SPÖ so, dass der Trumauer Bürger­meister Otto Pendl ihn nicht aussagen lässt. Daher muss der Untersuchungsausschuss enden.

Aber, meine Damen und Herren, Sie können noch drei Volksabstimmungen machen, Sie können noch fünf Scheinthemen auf die Agenda bringen, Sie können sicher sein, wir werden Sie nicht auslassen! (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) All die Dinge, die nicht aufgeklärt werden, werden im Wahlkampf Thema sein. Wir wer­den Sie daran erinnern. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

10.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheib­ner. – Bitte.

 


10.20.19

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Meine Damen und Herren! Es ist manchmal ein bisschen schwierig, diese Debatte mit den wechselseitigen Argumenten irgendwie auszuhalten, denn eines wird bei all dem vergessen: Wofür ist denn das Ganze? Wo­für diskutieren wir denn die Frage des Wehrsystems? Wofür diskutieren wir denn eine Struktur des Bundesheeres? Ist das Selbstzweck, dass wir jetzt eine Wehrpflicht ha­ben, ja/nein? Ist das Selbstzweck, dass wir einen Zivildienst haben, ja/nein? – Ich glau­be nicht, denn laut unserer Bundesverfassung gibt es einen Auftrag an das österreichi­sche Bundesheer. Dieser Auftrag ist in der österreichischen Bundesverfassung veran­kert, und diesem Auftrag müssen wir alles andere unterordnen. Weder ein Berufsheer noch die Wehrpflicht sind Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck, Mittel zur Er­reichung der Ziele, die wir an das österreichische Bundesheer und an die anderen Si­cherheitsorganisationen definieren. Das fehlt. (Beifall beim BZÖ.)

Ich erinnere daran, dass wir schon mehrfach solche Diskussionen geführt und uns alle darauf verständigt haben – vor eineinhalb Jahren, glaube ich –, dass wir einmal über diese Aufgaben nachdenken. Für mich persönlich, Herr Bundesminister – Sie wissen es –, war es nicht notwendig, dass man eine vollkommen neue Sicherheitsdoktrin ver­abschiedet. Wir haben eine aus dem Jahr 2001, die man hätte adaptieren können. Aber die Regierungsparteien haben gesagt: Nein, wir wollen eine neue schreiben.

Es gab dann einen Regierungsbeschluss, dieser Beschluss ist hierher ins Hohe Haus gekommen. Wir haben einen Unterausschuss gebildet und viele Stunden in diesem Unterausschuss sehr konzentriert gearbeitet. Ich hatte den Eindruck, dass alle, die


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