Ich zitiere: „Auf der Basis einer kontinuierlichen Information und einer offenen Diskussion sind wir der Meinung, dass zukünftige Vertragsänderungen, die die österreichischen Interessen berühren, durch eine Volksabstimmung in Österreich entschieden werden sollen.“
So weit, so gut oder auch so schlecht. Was Ihr damals gegebenes Wort wert ist, das mussten wir in Folge durchaus leidvoll erfahren, denn eine Volksabstimmung haben Sie der österreichischen Bevölkerung in dieser Frage verweigert.
Wenn man an Ihr Wort von damals erinnert, dann muss man natürlich – gerade aktuell – aufgrund der Debatte über den Untersuchungsausschuss auch an das „Sommergespräch“ im ORF erinnern, wo Sie gesagt haben, wenn Abgeordnete Sie in den Untersuchungsausschuss einladen, dann kommen Sie selbstverständlich dieser Einladung nach. Wir, die 37 Abgeordneten des freiheitlichen Parlamentsklubs, haben uns die Mühe gemacht, Sie persönlich dazu einzuladen, und ich darf Ihnen das entsprechende Schreiben heute auch noch einmal persönlich übergeben. (Beifall bei der FPÖ. – Der Redner überreicht Bundeskanzler Faymann das genannte Schreiben.)
Herr Bundeskanzler, Sie wollen diese Einladung ja annehmen. Wenn Sie das ernsthaft wollen, wenn Sie das wirklich ernst meinen, dann sollten Sie Ihre Abgeordneten von der SPÖ und vor allen Dingen Herrn Abgeordneten Otto Pendl doch endlich auffordern, diese Blockade zu beenden. Das ist natürlich ein sehr durchschaubares Spiel (Abg. Krainer: Zur Sache!), wenn Sie auf der einen Seite sagen: Ich bin jederzeit bereit, in den Ausschuss zu kommen!, Ihre Parteikollegen im Untersuchungsausschuss das aber blockieren und in Wirklichkeit weitere Aufklärung in dem Bereich verhindern wollen. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist genauso unehrlich wie der damals in der größten Tageszeitung von Ihnen inserierte Brief, dem Sie nicht nachgekommen sind. (Rufe bei der SPÖ: Zur Sache!)
Neue Aktualität beim Thema Europäischer
Stabilitätsmechanismus ist durch die Entscheidung der
Verfassungsrichter in Karlsruhe vorhanden. Die Kritik des Verfassungsgerichtshofes,
die die Verfassungsrichter in Karlsruhe auf den Punkt gebracht haben, diese
Kritikpunkte geben uns Freiheitlichen recht in unserer Kritik. Diese Kritik ist
zu einem großen Teil identisch mit dem, was die Verfassungsrichter
in Karlsruhe festgehalten haben, nämlich wenn es darum geht, dass die
Höhe des Europäischen Stabilitätsmechanismus
völkerrechtlich eben nicht begrenzt ist. Der Verfassungsgerichtshof in
Deutschland hat zu Recht die deutsche Bundesregierung und auch den Bundes-
tag aufgefordert, diese Begrenzung festzulegen und völkerrechtlich
festzuhalten. (Abg. Dr. Wittmann: Das haben wir schon
eingebaut!)
Wir und unsere Experten haben hier im Hohen Haus darauf hingewiesen, dass es bei uns explizit keine Begrenzung gibt. (Abg. Dr. Wittmann: Das ist schon eingebaut! Lesen Sie das Gesetz!) Sie haben einen Europäischen Stabilitätsmechanismus mit 20 Milliarden € Haftung beschlossen und wissen, dass das nicht die Höchstbegrenzung ist. Viele Experten im Hearing haben Ihnen dargelegt, dass im Extremfall die Haftung der österreichischen Steuerzahler nicht bei 20 Milliarden liegen würde, sondern sogar bei 386 Milliarden € liegen könnte.
Das sollte man doch ernst nehmen. Das ist das Mindeste, das man von der Entscheidung der deutschen Verfassungsrichter übernehmen sollte, um völkerrechtlich hier im Hohen Haus sicherzustellen, dass wir ohne Beschluss des Parlaments niemals für Haftungen über 20 Milliarden € herangezogen werden können. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich bin sehr traurig darüber, dass die Verfassungsrichter in Deutschland nicht den Mut gehabt haben, den Unrechtsschirm als Ganzes zu kippen. Aber zumindest in dieser Frage haben sie mehr Verantwortung gelebt als hier Rot, Schwarz und Grün zusammen. Sie haben zumindest in diesem Bereich das eine oder andere wenigstens angemerkt und dadurch letztendlich auch abgewendet.
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