Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll169. Sitzung / Seite 98

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wir für die Bankspekulanten der ganzen Welt aufkommen sollen, wie Sie das zusätzlich wollen und der eigenen Bevölkerung aufbürden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau darum geht es: diese Haftungsober­grenze jetzt völkerrechtlich zumindest sicherzustellen. Das wollen wir auch völkerrecht­lich umsetzen, und dazu ist die Bundesregierung jetzt zumindest aufgefordert. Es ist letztlich notwendig, jetzt diesen völkerrechtlichen Vorbehalt zumindest anzumerken und die Beschlusshoheit in diesem Hohen Haus auch sicherzustellen im Falle von hö­heren Haftungssummen über 20 Milliarden €, wenn diese schlagend werden sollen. Und da haben sich die Höchstrichter in Deutschland jedenfalls mehr Gedanken ge­macht als Rot-Schwarz-Grün in diesem Hohen Haus und sind zumindest in dieser Fra­ge wirklich gewissenhafter vorgegangen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.)

Wir Freiheitlichen werden jedenfalls den Gang zum Verfassungsgerichtshof sicherstel­len, eine Verfassungsklage einbringen, genauer gesagt, einen Antrag auf Gesetzes­prüfung beziehungsweise Staatsvertragsprüfung in Bezug auf Artikel 23i Abs. 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes beziehungsweise den Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus, weil er in vielen Punkten eklatante Verstöße aufweist, natür­lich auch gegen den Vertrag von Maastricht, wo ja definitiv ausgeschlossen wurde,
sich jemals in Richtung einer Schulden- und Transferunion zu entwickeln. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Hier liegen Rechtsbrüche vor, wo ich sage, es ist unsere Verantwortung, ja Verpflich­tung, im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher diese Verfassungsklage si­cherzustellen, die Rot-Schwarz-Grün sehr, sehr fürchten und daher auch verhindern wollten. (Beifall bei der FPÖ.)

10.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Bundeskanzler Faymann zu Wort gemeldet. Die Redezeit sollte 10 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


10.42.42

Bundeskanzler Werner Faymann: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Sehr verehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Wenn mein Vorredner, Herr Strache, gesagt hat, es tue ihm leid, dass die Verfassungsrichter in Deutschland nicht den Mut gehabt haben, den Schirm als Ganzes zu kippen, dann bringt er damit schon zwei Dinge zum Ausdruck: erstens, dass er nicht verstanden hat, dass es unabhängige Gerichte gibt, die nicht auf Mut oder Mutlosigkeit angewiesen sind, sondern die Rechtslage zu erklären und zu entscheiden haben (Beifall bei der SPÖ – Abg. Riepl: Genau so ist es! – Abg. Strache:  sind nicht politisch besetzt, die Richter!); und zweitens, dass die Auswirkungen, wenn Deutschland diese mehr als 25 Prozent Aufkommen, die für den Schutzschirm notwendig sind, nicht hätte zahlen können, entweder den anderen erhebliche Mehrkosten bereitet hätten oder überhaupt insgesamt der Schutz in einer sehr schwierigen Situation des Euro zu Fall gebracht worden wäre.

Da muss man immer wieder – obwohl ich weiß, dass viele Mitglieder dieses Hauses das wissen und es sich um eine Wiederholung handelt, aber sie kann gar nicht oft ge­nug erfolgen – vor Augen führen, wie stark wir Österreicher von der derzeitigen stabi­leren Situation des Euro, als Sie das dem Euro wünschen und den Österreichern wün­schen, profitieren. Wir profitieren durch einen Rekordstand in der Beschäftigung und ei­ne geringe Arbeitslosigkeit, und wir profitieren gerade in diesem Bereich von Exporten, dass nämlich auch andere in Europa sich etwas leisten können und nicht in Armut oder in Massenarbeitslosigkeit versinken, denn: „Autos kaufen keine Autos“. Die Erhaltung der Kaufkraft in Europa ist auch ein Schutz für die österreichische Wirtschaft und die


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