Der ESM hat eine Kapitalbasis von insgesamt 700 Milliarden Euro, mit der das Kreditvolumen abgesichert wird. Davon werden 80 Milliarden Euro in bar eingezahlt, 22 Milliarden Euro davon kommen aus Deutschland. Die übrigen 620 Milliarden Euro sind abrufbares Kapital - 168 Milliarden Euro steuert Deutschland bei. Der Vertrag sieht verschiedene Möglichkeiten vor, wie der ESM-Gouverneursrat bei Bedarf das abrufbare Kapital anfordern kann. Dem Rat gehören die Euro-Finanzminister oder ihre Stellvertreter an.
Die Kläger hatten ins Feld geführt, dass der ESM-Vertrag in diesem Zusammenhang die Haftungsobergrenze der Mitgliedstaaten nicht ausdrücklich sicherstellt. Es gebe Hintertüren, über die Deutschland zu höheren Einzahlungen ohne Zustimmung des Bundestages gezwungen werden könnte. So kann Kapital abgerufen werden, wenn ein Staat selbst unter den Rettungsschirm flüchten muss und kein Kapital mehr stellen kann. Diese Nachschusspflicht dürfe die Grenze von 190 Milliarden Euro für Deutschland nicht sprengen, stellte das Gericht klar. Auch betont es, dass eine Kapitalerhöhung über die bestehenden 700 Milliarden Euro hinaus nur durch einstimmigen Beschluss des Gouverneursrats möglich ist - hier hat für Deutschland der Bundestag das letzte Wort.“
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten den nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, analog zum Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes völkerrechtlich sicherzustellen, dass durch die Haftungsbeschränkung sämtliche Zahlungsverpflichtungen der Republik Österreich auf ihren Anteil am genehmigten Stammkapital des ESM in der Höhe von € 19.483.800.000,- begrenzt sind.“
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.
12.23
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Das Karlsruher Urteil ist eigentlich eine Bestätigung des richtigen Weges, den der österreichische Nationalrat eingeschlagen hat, denn im Wesentlichen besagt es nichts anderes als das, was wir mit unserem Mitwirkungsmodell beim ESM hier im Haus nach langen eingehenden Beratungen und Diskussionen beschlossen haben. Und während die Deutschen beziehungsweise der Deutsche Bundestag noch einen allfälligen Handlungsbedarf hat, haben wir das in diesem Sinn nicht mehr und haben damit aber auch einer Forderung Rechnung getragen, nämlich, dass die nationalen Parlamente in diesem europäischen Prozess, der hier gerade stattfindet, nicht nur weiterhin ihren Stellenwert behalten sollen, sondern dass dieser auch ausgebaut wird und dass die Mitwirkungsmöglichkeiten der einzelnen nationalen Parlamente auch in Zukunft garantiert sind. Das ist ein sehr, sehr positiver Punkt.
Mit dem neuen Staatssekretär Lopatka, den wir aus dem Außenpolitischen Ausschuss kennen – er war ja Obmannstellvertreter; ich bin nicht immer politisch seiner Meinung, aber, ich glaube, was das Marathonlaufen betrifft, da finden wir uns schon; wenn er ein bisschen langsamer laufen würde, könnten wir auch gemeinsam laufen –, werden wir eine weitere gute Arbeitsbasis haben.
Was die Frage der Europapolitik betrifft, die hier angeschnitten wurde und die ich in den 4 Minuten, die mir zur Verfügung stehen, auch erwähnen möchte, finde ich es po-
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