Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll169. Sitzung / Seite 173

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Partei nicht lässt oder weil er seine Partei nicht lässt. Damit wird von SPÖ und ÖVP verhindert, dass der Bundeskanzler zu den Beweisthemen 4 und 5 – „Aufklärung über die Schaltung von Inseraten durch staatsnahe oder im Einflussbereich von Bundesmi­nisterien befindlichen Unternehmen und Organisationen (z.B. ÖBB oder ASFINAG) auf Weisung oder infolge sonstiger unmittelbarer und mittelbarer Einflussnahme von Mit­gliedern der Bundesregierung seit dem Jahr 2006“ sowie „Überprüfung der direkten Schaltung von Inseraten bzw. das Eingehen von sonstigen Medienkooperationen sei­tens der Bundesministerien seit dem Jahr 2000“ – befragt werden kann.

Eine der Hauptaufgaben parlamentarischer Untersuchungsausschüsse ist die Klärung der politischen Verantwortung. Dabei ist unbestritten: Für die Vorfälle im Jahr 2007 trägt im BMVIT eine einzige Person diese Verantwortung: der damalige Minister Wer­ner Faymann.

Faymanns Geschäft

Wer nach großen Reformen sucht, wird bei Werner Faymann nicht fündig werden. Weil Faymann die öffentliche Meinung nicht überzeugen kann, versucht er sich die veröf­fentlichte Meinung zu kaufen. Sein Geschäftspartner ist der Boulevard, sein Haupt­instrument das Inserat. Der Verdacht ist durch Akten und Zeugen begründet: Faymann hat dazu als Verkehrsminister abhängige Unternehmen und Einrichtungen ebenso missbraucht wie das Budget seines Ressorts. Als Bundeskanzler führt Faymann die Praktiken des Verkehrsministers fort. Faymanns Überzeugung, dass man sich öffentli­che Meinung kaufen kann, liefert den Schlüssel zum Verständnis seiner Affären, die Staatsanwalt und Untersuchungsausschuss beschäftigen.

Bundeskanzler Faymann hat stets betont, dass er alle Fragen beantworten will – aber durch widrige Umstände wie die SPÖ daran gehindert wird. Bevor jetzt der Umstand, dass ein Bundeskanzler nichts über die Tätigkeit eines Verkehrsministers berichten kann, den Kanzler wieder am Antworten hindert, sei auf die Rechtslage verwiesen:

Gem. Anlage 2.A. zu § 2 des BMG ist der Bundeskanzler u.a. zuständig für die Koordi­nation in Angelegenheiten der Medien sowie die Informationstätigkeit der Bundesregie­rung, wozu insb. auch die Information der Öffentlichkeit über die Arbeit der Regierung und der Pressedienst sowie der Verbindungsdienst zu den allgemeinen Informations­mitteln Presse, Hörfunk, und Fernsehen sowie audiovisuelle Berichterstattung gehören. Der Bundeskanzler trägt somit die zentrale Verantwortung für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, weshalb auch die bestehenden Vorwürfe zu Verhaltensweisen in seiner früheren Funktion als Bundesminister für Verkehr, Infrastruktur und Technologie zur Beurteilung seiner jetzigen Geschäftsführung heranzuziehen sind, zumal die Praxis des Meinungskaufs durch teure und unnötige Inseratenstrecken von ihm auch laufend weiterhin praktiziert wird. Daher kann niemand den Bundeskanzler an der Beantwor­tung der unten folgenden Fragen hindern.

Die Beantwortung einer Dringlichen Anfrage kann schon auf Grund der hier fehlenden gesetzlichen Wahrheitspflicht eine Befragung im Untersuchungsausschuss nicht erset­zen. Weil die unterfertigten Abgeordneten aber nicht warten wollen, bis der Bundes­kanzler dem U-Ausschuss einen Besuch abstatten darf, richten sie an ihn folgende

Dringliche Anfrage

I. Bundespressedienst

1. Das Bundeskanzleramt schaltet laufend großflächig Inserate unter Titeln wie „Infor­mation. Kontakt. Regierung. Erfahren Sie mehr über die Regierungsarbeit unter Bun-


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