Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll169. Sitzung / Seite 172

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Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen mit Ablauf des 5. Juli 2012 aus dem Nationalrat wurde seitens des Klubs der Grünen als Mitglied die Abgeordnete Mag. Alev Korun namhaft gemacht.

Im Sinne des § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung werde ich nicht mit Stimmzetteln, son­dern durch Erheben von den Sitzen abstimmen lassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Ich ersuche daher jene Damen und Herren, die für die Annahme des von mir bekannt gegebenen Wahlvorschlages sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstim-mig angenommen.

Damit ist die Wahl eines Mitglieds in die Parlamentarische Versammlung des Europa­rates vollzogen.

Die Tagesordnung ist erledigt.

Ich unterbreche nunmehr die Sitzung bis 15.05 Uhr zur Behandlung einer Dringlichen Anfrage.

Die Sitzung ist unterbrochen.

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14.48.11(Die Sitzung wird um 14.48 Uhr unterbrochen und um 15.05 Uhr wieder aufge­nommen.)

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer (den Vorsitz übernehmend): Ich nehme die un­terbrochene Sitzung wieder auf.

15.05.16Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanz­ler betreffend Inseraten-Affäre Faymann (12575/J)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 12575/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich deren Verle­sung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Begründung

„Gem. Art 53 B-VG ist der Nationalrat (nicht auch der Bundesrat) berechtigt, durch Be­schluss Untersuchungsausschüsse einzusetzen, die beauftragt werden, die Führung der Bundesverwaltung in bestimmten Belangen zu überprüfen, insb. nach der Rich­tung, ob sich ein Mitglied der Bundesregierung in einer bestimmten Verwaltungssache einer strafbaren Handlung oder einer Schädigung der öffentlichen Interessen schul-
dig gemacht hat.“ (Adamovich, Handbuch des österreichischen Verfassungsrechtes 6, S. 399)

„Wenn die Abgeordneten mich einladen, dann komme ich.“ (Bundeskanzler Werner Faymann, ORF-Sommergespräch, 10.9.2012)

Seit Wochen führt der Bundeskanzler mit dieser und ähnlichen Behauptungen die Öf­fentlichkeit in die Irre. Der Bundeskanzler darf nicht in den Ausschuss – weil ihn seine


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