Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll169. Sitzung / Seite 188

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und Abgeordnete haben das Recht, ohne Einfluss von Regierungsmitgliedern ihre Ent­scheidungen zu treffen. (Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Zu den Fragen 42 und 43:

Ich habe dazu auch öffentlich die klare Position vertreten, dass jeder für eine Ladung zur Verfügung zu stehen hat. Die Entscheidung darüber liegt alleine bei den Mitglie­dern des Untersuchungsausschusses.

Zur Frage 44:

Ich bin von der Korrektheit der Vorgangsweise überzeugt und habe Vertrauen in die Er­mittlungsbehörden. Das unterscheidet mich von anderen Parteien, die immer dann gro­ßes Vertrauen haben, wenn es so ist, wie sie es gerne hätten, und die, wenn irgendet­was nicht so läuft, dann plötzlich beginnen, auf Ermittlungsbehörden loszugehen. Da­her habe ich diese Differenzierung nicht (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler), sondern ich vertraue in diesem Rechtsstaat grundsätzlich den Ermittlungsbehörden.

Meine persönliche Einschätzung, die nicht zuletzt auf dem von der Staatsanwaltschaft angeforderten Sachverständigengutachten beruht, aus dem ich auch einen Teil zitiert habe, ist, dass von einer Einstellung des Verfahrens auszugehen ist – daher sind für mich die Fragen 45 und 46 Fragen, die sich nicht stellen. (Anhaltender Beifall bei der SPÖ.)

15.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf, jedem Klub kommt eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zu.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 7 Minuten. – Bitte. (Abg. Petzner: Fürs Protokoll: Kein Applaus !)

 


15.46.37

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Antwort des Herrn Bundeskanzlers und der Verlauf der heutigen Debatte und Verhandlung hier im Parlament beweisen zwei Dinge, die unausweichlich notwen­dig sind: Erstens – das wird uns hier gleich anschließend noch beschäftigen –: Der Un­tersuchungsausschuss muss ein Minderheitenrecht werden. Und zweitens: Herr Bun­deskanzler oder vor allem Abgeordnete von ÖVP und SPÖ, es ist auch sinnvoll, not­wendig und dringend geboten, dass der Herr Bundeskanzler im Untersuchungsaus­schuss zu den Vorwürfen Stellung nimmt. Es ist ein Unterschied, was das Fernsehen betrifft, aber auch was diese Antwort hier betrifft.

Herr Bundeskanzler, wenn Sie sagen, zu den Fragen 20 und 26, zu diesen Abläufen können Sie jetzt nichts sagen, dann muss man schnell nachlesen, was da drinnen steht, was Sie und Ihre Mitarbeiter in diesen Abläufen zu tun gehabt haben. Da müss­ten Sie jetzt als Regierungschef, der Sie ja die Koordinierungsfunktion für die Bundes­regierung innehaben und für alle Ministerien zuständig sind, gerade auch was die Wer­beeinschaltungen und die öffentlichen Auftritte betrifft, einmal in sich gehen können und vielleicht auch den Werner Faymann des Jahres 2007 und 2008 befragen.

Aber weil das alles nichts hilft, wäre es wirklich das Bessere – auch für Sie –, in diesem Untersuchungsausschuss, um den wir zur Stunde ja noch kämpfen, auszusagen. (Zwi­schenruf bei der SPÖ.) Ich verstehe das überhaupt nicht. Ich habe den Eindruck, dass Sie ursprünglich  Also ich gehe jetzt einmal davon aus, dass man das glauben muss, was Sie im Fernsehen sagen, was Sie bei anderer Gelegenheit gesagt haben, dass Sie da ja gerne aussagen würden, so Sie denn eine Ladung bekommen (Zwischenruf des Abg. Strache), eine „Einladung“, wie Sie sich ausgedrückt haben.

 


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