Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll169. Sitzung / Seite 199

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sind ja einige Punkte sehr deutlich geworden, warum es diese Aussage des Bundes­kanzlers Faymann im Untersuchungsausschuss braucht. Zu den Abläufen kann ich kei­ne genauen Angaben machen, hieß es da. – Die Fragen, die man sich da zu den ÖBB durchlesen kann, waren sehr konkret gestellt und haben genau darauf abgezielt, ob Sie oder Mitarbeiter in Ihrem Kabinett aktiv geworden sind, um gewisse Schritte zu set­zen. Diese pauschale Antwort aber hilft uns genau nicht weiter.

Ein Untersuchungsausschuss hätte eben die Möglichkeit, MitarbeiterInnen zu befra­gen, von beiden Seiten Personen zu befragen und beim Auftauchen unterschiedlicher Darstellungen auch Gegenüberstellungen zu machen. Es ist ja der Sinn eines Untersu­chungsausschusses, Schritt für Schritt herauszufinden, wo die Wahrheit liegt. Und ge­nau dieser Punkt wird bislang verhindert.

In einem Untersuchungsausschuss gibt es im Übrigen – das ist immer das Wunderba­re – auch ein Gutachten, das besagt: Strafrechtlich hat das keine Bedeutung. – Ein Un­tersuchungsausschuss des Parlaments hat die Aufgabe, die politische Verantwor­tung zu klären. Es wird kein Gericht der Welt geben, das Sie verurteilt, wenn Sie als Verkehrsminister flächendeckende Kampagnen über Verkehrssicherheit schalten, in denen steht: Im Winter kann es schneien. – Die Frage ist, ob das sinnvoll ist. Und die­se Frage der politischen Relevanz, der Sinnhaftigkeit ist eine politische Klärung und keine strafrechtliche. Das wird hier andauernd vermengt.

Der letzte Punkt dazu. Das ist jetzt so oft gefallen: Inserate schalten auch andere, die sind sinnvoll, überall wird inseriert. – Das mag schon sein. Der Unterschied ist nur, dass Inserate normalerweise auch selbst bezahlt werden. Und in dem Moment, in dem Inserate nicht selbst bezahlt werden, sondern bestellt werden und die Rechnung woan­ders hingeht, liegt ein politischer Klärungsbedarf vor, Herr Bundeskanzler. Diesem soll­ten Sie sich stellen. (Beifall bei den Grünen.)

Das war für mich ein Aha-Erlebnis: Solange der Herr Kollege Jarolim von der SPÖ im Untersuchungsausschuss gesessen ist und Peter Pilz und Gabi Moser mir immer be­richtet haben, dass es durchaus eine intensive Beteiligung der SPÖ bei der Aufklä­rungsarbeit gibt, habe ich mir gedacht: Interessant, da hat sich vielleicht etwas geän­dert. Und dann kam der Tag, an dem bekannt wurde, dass Johannes Jarolim aus dem Untersuchungsausschuss ausscheidet und durch Fraktionsführer Otto Pendl ersetzt wird. Jetzt ist Otto Pendl nicht nur zufälligerweise Bürgermeister in der Gemeinde, in der ich wohne, sondern auch Mitglied des Geschäftsordnungskomitees. In diesem ha­ben wir zwei Jahre lang Verhandlungen über die Frage Untersuchungsausschuss als Minderheitsrecht geführt.

Übrigens: Das eine Mal hat Bundeskanzler Faymann gesagt: Ich würde ja kommen, wenn ich geladen wäre. Das andere Mal hat Kollege Cap gesagt: Ich habe ja unter­schrieben: Untersuchungsausschuss als Minderheitsrecht. – Und beide Fälle hatten eine Gemeinsamkeit: Verhandeln kamen nicht Cap und nicht Faymann, sondern Otto Pendl. Otto Pendl kam auch verhandeln, als es um das Minderheitsrecht auf Einset­zung eines Untersuchungsausschusses ging. Da war der Eindruck schon offensicht­lich: Pendl hatte einen Auftrag von oben. Es darf nichts herauskommen.

Spannend war bei der Debatte, dass es ja bei dem Streit um die Frage gegangen ist: Wer entscheidet, wenn es Unklarheiten gibt? Da haben wir uns lange nicht wirklich einigen können bei der Frage: Soll es ein Verfahren geben, soll es eine Schiedsstelle geben?

Da gab es eine entscheidende Situation. An diese kann ich mich gut erinnern, denn es war so eine Auseinandersetzung: ÖVP, BZÖ, Grüne waren tendenziell dafür, dass man eine gerichtliche Schiedsstelle einrichtet. FPÖ und SPÖ haben gesagt, nein, sie wollen eher ein Schiedsgericht.

 


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