Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 61

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

nachfragen, wie nötig, kann sie Geld durch Anleihenkäufe auf den Markt geben. Dieses „Quantitative Easing“ ist jedoch nur dann verständlich, wenn der Notenbankzins Null ist – die EZB hat ihren Zinssenkungsspielraum jedoch noch nicht ausgeschöpft.

Außerdem dürfte die EZB dabei nicht nur Anleihen einzelner Staaten kaufen, sondern müsste die Ankäufe breiter streuen und repräsentative Marktportefeuilles kaufen. Die EZB kauft nur Papiere mit kurzer Laufzeit und nur dann, wenn der ausgebende Staat die wirtschaftspolitischen Auflagen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) akzeptiert hat und erfüllt.

Damit macht sich die EZB abhängig vom Gouverneursrat des ESM – also den Fi­nanzministern der EU – und gibt durch diesen Einfluss ihre Unabhängigkeit auf. Die EZB verstößt dabei nicht nur gegen Art. 282 AEUV, sondern auch gegen ihr eigenes Statut (Artikel 7 EZB-Statut).

Nachdem sämtliche geldpolitischen Gründe widerlegbar sind, handelt es sich bei den angekündigten Anleihenankäufen eindeutig um monetäre Staatsfinanzierungen. Und diese sind – wie oben dargelegt – verboten.

Es ist somit die Pflicht der Staaten, gegen das Vorgehen der EZB beim Europäischen Gerichtshof zu klagen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, gegen die Europäische Zentralbank (EZB) beim Europäischen Gerichtshof Klage zu erheben, da sie durch den Erwerb von Staatsanleihen am Sekundärmarkt eine von den Kapitalmärkten unabhängige Finan­zierung der Haushalte der Mitgliedstaaten durchführt, was als Umgehung des Verbotes monetärer Haushaltsfinanzierung zu bewerten ist und eine Finanzierung über die No­tenpresse darstellt. Durch die Bedingung, Anleihen nur dann zu kaufen, wenn der be­treffende Staat die Auflagen des ESM akzeptiert und erfüllt, begibt sich die EZB da­rüber hinaus in direkte Abhängigkeit vom Gouverneursrat des ESM, was Artikel 7 (Un­abhängigkeit) des EZB-Statuts verletzt.

Die EZB verstößt somit sowohl gegen die Europäischen Verträge (Artikel 123 und 282 AEUV), als auch gegen ihr eigenes Statut (Art. 7).“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. Restredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


13.57.11

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesmi­nister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei 2 Minuten Restredezeit kann ich nur eines sagen (Abg. Dr. Graf: Da braucht man den Zettel gar nicht auszupacken!): Ich habe vor dieser Dringlichen Anfrage, vor dieser Sondersitzung eine gewisse Erwar­tungshaltung gehabt, und diese wurde eigentlich voll erfüllt.

Die Erwartungshaltung war differenziert. Einmal habe ich mich sehr gefreut über die Schlagzeile dieser Sondersitzung: Steuern senken statt Banken Geld schenken. Da habe ich mir gedacht: So gut kannst du nirgends den Unterschied zwischen Regie­rungsverantwortung und Oppositionspolitik aufzeigen. Wunderbar, wurde voll erfüllt!

Regieren heißt Verantwortung übernehmen, auch in unangenehmen Situationen! Wenn eine Bank vor der Pleite steht, ist das nicht sehr lustig. Da musst du rasch re­agieren, da musst du Geld in die Hand nehmen. Du willst den Sparer schützen, du


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite