Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 74

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Das werden wir weiter fortsetzen! Die einjährige Tätigkeit dieses Untersuchungsaus­schusses hat so viel Wissen, so viele Erkenntnisse gebracht, dass sich die Österrei­cherinnen und Österreicher sicher sein können – und ich glaube, hier für alle Opposi­tionsparteien sprechen zu können –, dass wir weiterhin daran arbeiten werden, dass Korruption in diesem Land bekämpft wird und jene zur Rechenschaft gezogen werden, die Korruption zu verantworten haben, damit dieses Land ein Stückchen sauberer und besser wird, meine Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Insofern sehe ich diesen Fristsetzungsantrag natürlich überhaupt nicht mit Begeiste­rung, aber doch mit einer gewissen Gelassenheit, weil diesem Fristsetzungsantrag die fast einjährige, höchst erfolgreiche Arbeit des Ausschusses gegenübersteht. Noch nie war ein Untersuchungsausschuss so umfassend in diesem Land, und noch nie hat er so viele konkrete Ergebnisse zutage gefördert, meine Damen und Herren. Da sind sich auch sämtliche Experten und Kommentatoren einig.

Warum er gerade jetzt abgedreht wird, dürfte den Grund darin haben, dass SPÖ und ÖVP wieder einmal ein sogenanntes „Martin Schlaff-Zeugenschutzprogramm“ starten, weil man mit jeder Methode verhindern will, dass der Herr Schlaff vor dem Untersu­chungsausschuss aussagen muss. Er ist jetzt für den 11. Oktober geladen, für den letzten Ausschusstag, aber ich befürchte, dass schon heute ein ganzer Schwarm von Grippeviren im Anflug auf den Herrn Schlaff ist, aber wir werden ja sehen, ob er am 11. Oktober erscheint oder nicht.

Aber Sie können den Herrn Schlaff so viel schützen, wie Sie wollen, wir werden auch die Malversationen des Herrn Schlaff und die Telekom-Ostgeschäfte weiter untersu­chen, und zwar an anderer Stelle. Und wir werden in der Inseraten-Affäre nicht locker­lassen und den Bundeskanzler zur Verantwortung ziehen. Und wir werden auch in der Causa der Staatsbürgerschaften nicht lockerlassen. Das sind die noch offenen Unter­suchungsgegenstände. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Ja, dieser Fristsetzungsantrag ist zu verurteilen! Die Aufklärung von Korruption kann er aber nicht verhindern. Insofern kann ich Ihnen nur sagen, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP: Freuen Sie sich nicht zu früh! (Beifall beim BZÖ.)

14.45


Präsident Fritz Neugebauer: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

14.45.50

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Pendl und Amon, dem Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen zur Be­richterstattung eine Frist bis zum 16. Oktober 2012 zu setzen.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Dieses Verlangen ist geschäftsord­nungskonform. Daher gehen wir so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordneten­pulte und tragen den Namen des Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Entsprechend der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Fristsetzungsantrag sind, „Ja“-Stimm­zettel, jene, die dagegen sind, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nunmehr die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Binder-Maier, mit dem Na­mensaufruf zu beginnen; sie wird von der Abgeordneten Anna Franz abgelöst.

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