Abschließend sei in diesem Zusammenhang nur ein einziges Beispiel der mehr als dubiosen Verantwortung von Minister Berlakovich vor dem Untersuchungsausschuss erwähnt:
48. Sitzung Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen am Dienstag den 2. Oktober 2012:
Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Die „Österreichische Bauernzeitung“, fangen wir mit dieser an, schildern Sie uns die Eigentümerverhältnisse der „Österreichischen Bauernzeitung“, bitte.
Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Also die Eigentumsverhältnisse der „Österreichischen Bauernzeitung“ sind mir nicht bekannt.
Diese Aussage ist deshalb kaum glaubwürdig, da Berlakovich selbst im Impressum der Zeitung als Vorstand eines Gesellschafters aufscheint.
Untreue und illegale Parteienfinanzierung über überteuerte Internetseite?
Ebenso erscheinen mehrere vom BMLFUW in Auftrag gegebene IT-Dienstleistungen aus strafrechtlichem Blickwinkel bedenklich. Konkret beauftragte das Ministerium laut Rohbericht des Rechnungshofes im Jahr 2011 das Land-, Forst- und Wasserwirtschaftliche Rechenzentrum mit der Neuerstellung der Homepage des Bundesministeriums. Die Kosten für Erstellung und Betreuung der Homepage betrugen unglaubliche 4,39 Mio. Euro.
Bereits die Auftragsvergabe soll nicht vergaberechtskonform erfolgt sein. Entgegen der Behauptung des Ministeriums wäre nämlich die Durchführung eines Vergabeverfahrens notwendig gewesen, da der Auftragnehmer nicht der Verfügungsmacht des Auftraggebers unterlag. Somit handelt es sich nicht – wie vom BMLFUW behauptet – um eine In-House-Vergabe.
Zudem bedient sich die den Auftrag durchführende Gesellschaft eines schwer zu durchschaubaren Konstrukts. So ist etwa Alleingesellschafter der Land-, Forst- und Wasserwirtschaftlichen Rechenzentrums GmbH der Verein Land-, Forst- und Wasserwirtschaftliches Rechenzentrum, als dessen Vorstände Hans-Günther Gruber und Reinhard Mang fungieren. Ersterer bekleidet die Funktion des Sektionschefs und Leiters des Präsidiums des Ministeriums und Zweiterer fungiert dort als Generalsekretär. Eine plausible Erklärung, warum diese seltsame Konstruktion gewählt wurde, ist nicht bekannt.
Doch nicht nur die Erstellung der Homepage per se scheint aufklärungsbedürftig, auch bei deren Befüllung mit Inhalten kam es augenscheinlich zu Unregelmäßigkeiten. Der Rechnungshof stellte zur Beauftragung der Lieferung von Fachartikeln für die Homepage des BMLFUW das „Bauernjournal West“ laut stenographischem Protokoll der Sitzung des U-Ausschusses vom 2. Oktober 2012, Seite 184 und folgende, nämlich folgendes fest: „Die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums beauftragte das „Bauernjournal West“ bis zum Jahr 2010 mit der Lieferung von Fachartikeln für den Internetauftritt des Ministeriums um jährlich bis zu rund 42 600 €. Diese landwirtschaftlichen Fachbeiträge des „Bauernjournal West“ trugen nicht dazu bei, die Öffentlichkeit über die konkrete Tätigkeit des Ministeriums zu informieren oder eine Verhaltensänderung zu bewirken, und waren damit keine sachlich gerechtfertigte Ergänzung der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums. Vielmehr leistete das Ministerium Zahlungen, um einer landwirtschaftlichen Wochenzeitung eine zusätzliche Verbreitungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Der Vertrag entsprach damit nach Ansicht des Rechnungshofs einer Förderung der Herausgeber.“
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