Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 68

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Präsident Fritz Neugebauer: Herr Kollege! Ich darf Ihnen mitteilen, dass die Erwide­rung gemäß § 58 Abs. 3 auf eine tatsächliche Berichtigung durch einen Abgeordneten möglich ist, wenn er in der Darlegung des berichtigten Sachverhaltes persönlich einbe­zogen wurde, und er hat sich bei der Wortmeldung auf die Sachverhaltsdarstellung zu beschränken. (Abg. Ing. Westenthaler: So ist es! Das war er nicht! Er muss persönlich einbezogen werden!) Das hat meines Erachtens der Herr Abgeordnete Matznetter auch getan. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist falsch! – Ruf beim BZÖ: Der Präsident hat keine Ahnung von der Geschäftsordnung! – Abg. Ing. Westenthaler: Sie haben überhaupt keine Ahnung von der Geschäftsordnung, Herr Präsident!)

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Zu Wort gemeldet hat sich Herr Kollege Scheibner. – Bitte.

 


12.37.23

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Diese Auslegung der Geschäftsordnung verwundert mich sehr, denn bis jetzt ist man davon ausgegangen, dass eine persönliche Erwiderung auf eine tatsächliche Berichti­gung nur in Ausnahmefällen zulässig ist, und zwar dann, wenn der Betroffene persön­lich angesprochen worden ist (Abg. Ing. Westenthaler: So ist es! Angesprochen!) – und nicht nur erwähnt worden ist. Natürlich wird er erwähnt, denn wenn man eine tat­sächliche Berichtigung auf eine Wortmeldung des Abgeordneten Matznetter macht, muss man das auch festhalten. Aber das ist nicht gemeint mit der persönlichen Erwide­rung, wie sie die Geschäftsordnung vorsieht.

Ich ersuche, dass hier die Präsidiale eine authentische Interpretation vornimmt (Abg. Bucher: So ist es!), denn das, was Sie jetzt hier zugelassen haben, wäre nämlich heu­te ein Präjudiz für die Zukunft. Dann ist nämlich jederzeit eine persönliche Erwiderung auf eine tatsächliche Berichtigung möglich. Das nehmen wir zur Kenntnis, nur: Es wäre jedenfalls eine ganz andere Auslegung als das, was ich in den letzten 22 Jahren hier mitbekommen habe. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Zanger.)

12.38


Präsident Fritz Neugebauer: Meine Wahrnehmung, Herr Kollege Scheibner, ist, dass Herr Kollege Matznetter nicht nur beiläufig angesprochen wurde, sondern sehr direkt und persönlich. (Abg. Ing. Westenthaler: Der Präsident hat keine Ahnung von der Ge­schäftsordnung!)

Ja, Herr Kollege, ich lasse auch das Stenographische Protokoll kommen und komme gerne dem Wunsch einer Grundsatzdiskussion nach. Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und setze daher mit der Behandlung der Tagesordnung fort. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Tre­ten Sie auch zurück?)

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Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Wenn Sie falsch gehandelt haben, treten Sie dann zurück, Herr Präsident?)

Ich hoffe, dass Sie, wenn es so wäre, nie einen Fehler machen, Herr Kollege. Aber das war keiner.

Herr Kollege Podgorschek ist nun am Wort. (Abg. Ing. Westenthaler: Der Präsident hat keine Ahnung von der Geschäftsordnung! Das ist ja ein Skandal, so eine Debat­te! – Wenn Sie einen Anstand haben, treten Sie zurück! – Keine Ahnung von der Ge­schäftsordnung! Falsch eingesagt auch noch! !)

 


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