Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 118

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zustimmen. Ich möchte aber dennoch zu einer im Speziellen einiges sagen, nämlich zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Österreich.

Zur Erinnerung: Österreich hat sich infolge der Diskussion um Steueroasen dazu ver­pflichtet, Amtshilfe und Informationsaustausch in Steuerfragen nach den OECD-Richt­linien einzuführen. Österreich stand ja damals auf der grauen Liste der Steueroasen. Und die Folge war ein Amtshilfedurchführungsgesetz, das dann in der Folge die Grund­lage für weitere DBAs bildete.

Nunmehr stand ein Peer Review in diesem Zusammenhang auf dem Programm. Öster­reich wurde 2011 in diesem Zusammenhang geprüft. Und wieder einmal war die Folge, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen reformiert werden musste. Warum? – Weil wir schon damals den Verdacht hatten, obwohl wir diesem Doppelbesteuerungsabkom­men zugestimmt haben, dass es überhastet formuliert wurde und Hintertüren offen ge­lassen hat. Daher haben wir auch schon damals gefordert, einen Vertreter der OECD beizuziehen, um Klarheit darüber zu haben, ob diese Musterabkommen auch wirklich erfüllt werden oder nicht. Zusätzlich wurde ja dieses Amtshilfeabkommen noch weiter durch die Durchführungsbestimmungen verwässert.

Es wäre daher dringend geboten, wenn Österreich im Zusammenhang mit der Be­kämpfung von Steuerflucht und Steueroasen eine aufrichtigere und überzeugendere Politik machen würde als jene, die wir in den letzten Jahren erlebt haben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Hagen gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.40.42

Abgeordneter Christoph Hagen (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Das Abkommen zwischen der Republik Ös­terreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Nachnutzung der ehemaligen österreichisch-deutschen gemeinschaftlichen Grenzzollämter geht in Ordnung. Ich werde diesem Abkommen aus diesem Grund zustimmen. Es regelt die Fortführung oder Neuerrichtung bestimmter Zollstellen als Binnenzollstellen, die sich auf dem Ho­heitsgebiet des jeweiligen Gebietsstaates befinden. Weiters regelt dieses Abkommen die anwendbaren Rechtsvorschriften für die Zollabfertigung und die Behandlung be­schlagnahmter und eingezogener Waren.

In meiner Heimatgemeinde Hörbranz – Sie kennen diese Gemeinde alle aus den Ö3-Verkehrsmeldungen – befindet sich ein derartiges Zollamt. Der Mietvertrag durch die Bundesrepublik Deutschland läuft noch bis 2024. Es wäre dumm, dieses aufzulösen und jenseits und diesseits der Grenze ein neues Zollamt zu errichten.

Meine Damen und Herren! Weiters möchte ich noch kurz zum Steuerabkommen mit der Schweiz Stellung nehmen – zwar nicht zum Doppelbesteuerungsabkommen, das heute auf der Tagesordnung steht, sondern ich hätte die Frau Finanzministerin gerne etwas gefragt. Jetzt werde ich es an den Herrn Staatssekretär herantragen, damit Sie einmal wissen, was Sie mit diesem Steuerabkommen mit der Schweiz, das Sie ja so ausgelegt haben, als ob es Schwarzgeld verhindern würde, angerichtet haben.

Ich verdeutliche das an zwei Beispielen. Das erste Beispiel: Eine heute sehr gebrech­liche alte Dame hat vor 40 Jahren in der Schweiz, als sie dort lebte, eine Erbschaft gemacht. Diese Dame hat das Haus, das sie geerbt hat, verkauft und das Geld in der Schweiz auf die Bank gelegt. Das ist für sie eine Altersabsicherung. Und dieses Geld wird jetzt herangezogen, sie wird als Steuerflüchtling behandelt und quasi als Steuer­sünderin dargestellt. Dieses Geld hat die Schweiz nie verlassen, ist dort erwirtschaftet


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