Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 152

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ne Menschen, die eine sehr schöne Beschäftigung haben, denen es gut geht. Leihar­beiter sind sehr oft mit einer Vielzahl von Diskriminierungen konfrontiert, und daher bin ich sehr froh, dass mit dieser Regierungsvorlage zum Beispiel klargestellt wird, dass es zu einem Verbot der Diskriminierung kommt, und dass jetzt auch sichergestellt ist, dass Zeitarbeitskräfte und Leiharbeitskräfte, die häufig mit rassistischen Diskriminie­rungen, mit sexistischen Diskriminierungen in den Firmen konfrontiert waren und sich ganz einfach aufgrund ihrer Situation oft nicht getraut haben, dagegen aufzutreten, ei­nen Schutz gegen diese Diskriminierung haben. Es werden sowohl der, der überlässt, als auch der, bei dem der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin beschäftigt ist, in die Verantwortung genommen. – Ein guter und wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Was mir ebenfalls ganz, ganz wichtig ist, ist der Umstand, dass künftig der Überlasser verpflichtet ist, spätestens 14 Tage im Vorhinein, wenn es zu einer Beendigung des Einsatzes in einer Firma kommt und der Leiharbeiter/die Leiharbeiterin bereits mehr als drei Monate überlassen worden ist, zu informieren, dass die Beschäftigung bei dieser Firma beendet wird. Das ist deshalb entscheidend, weil damit ganz einfach auch si­chergestellt wird, dass die Kolleginnen und Kollegen wesentlich besser planen können.

Zum Schluss: Es ist auch vorgesehen, dass es zu einer Schaffung eines Fonds kommt, wo auch die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen künftig Qualifikationsmaßnahmen konsumieren können. Das nützt einerseits nicht nur den Arbeitnehmern und Arbeitneh­merinnen, sondern auch den Firmen, bei denen diese Menschen beschäftigt sind. Es ist für mich aber auch ein wichtiger Schritt in die Richtung, dass diese Menschen nach einer weiteren Qualifikation mehr Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben.

Ich bedanke mich sehr herzlich bei dem zuständigen Bundesminister für die Vorbe­reitung dieser Regierungsvorlage. Es ist ein guter, richtiger Schritt in die richtige Rich­tung, die Situation der Leiharbeitskräfte in Österreich zu verbessern.  Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


17.22.48

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bis zu 100 000 Menschen sind in der Leiharbeitsbranche beschäftigt, die Branche wächst also konstant. Die Zahl der Leiharbeitsunternehmen hat sich in den letzten zehn Jahren verdreifacht, und auch die Zahl der Firmen, die sich der Leiharbeiter be­dienen, nimmt stetig zu. Das klingt ja a priori gut, eine Wachstumsbranche, aber jeder, der sich da ein bisschen auskennt, weiß, dass die Zustände dort äußerst unerfreulich sind.

Das liegt erstens an unseren Gesetzen, die Rahmenbedingungen schaffen, die Leihar­beiter definitiv zu ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse machen. Dazu kommt noch, dass selbst die bestehenden Gesetze von den Leiharbeitsfirmen leider sehr oft ignoriert oder auch bewusst umgangen werden. Und gegen all das passiert viel zu wenig, weil unse­re Kontrollstrukturen, sowohl was die Kompetenzen als auch die Ressourcen betrifft, nicht ausreichend ausgestattet sind.

Meine Damen und Herren! Wir wissen, diese Probleme gibt es mit dieser Branche nicht nur in Österreich – deshalb ja auch die EU-Richtlinie, die wir heute hier umsetzen sol­len beziehungsweise den Beschluss dazu fassen.

Im Vorfeld dieser Umsetzung gab es monatelange Verhandlungen mit den Sozialpart­nern, und eines wurde dabei deutlich: Die Arbeitgeber sind leider nicht ein Böhnchen daran interessiert – nicht ein Böhnchen! –, dass es auch nur zu geringen Verbesserun­gen für eigentlich diskriminierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommt.

 


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