Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 171

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18.07.31

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Immer wieder machen sich Senioren und Seniorinnen Sorgen: Wie wird es denn im Falle eines Falles sein? Werde ich in einem Pflegeheim auch gut betreut? – Diese Sorgen sind zum großen Teil in Österreich unbe­gründet. Generell wird ja den 850 Alten- und Pflegeheimen ein sehr gutes Zeugnis aus­gestellt. Und dennoch, die Auswahl ist für die Betroffenen und ihre Angehörigen manch­mal gar nicht leicht.

Da gibt es jetzt mehr Hilfestellung, eine wichtige Neuerung, die wir heute beschließen wollen, nämlich das nationale Qualitätszertifikat von Alten- und Pflegeheimen.

Und wenn Sie sich jetzt fragen: Wieder ein neues Pickerl, wieder ein neues Gütesie­gel – ja brauchen wir denn das? – Ja. Entscheidend ist das nationale Qualitätszerti­fikat. Es soll österreichweit nach einheitlichen Kriterien ablaufen. Das hat sich in einer Pilotphase ja schon sehr gut bewährt. Ziel ist es – mein Vorredner hat deutlich darauf hingewiesen –, und das ist uns wichtig, die Qualität zu forcieren. Das ist uns ein Her­zensanliegen. Für jeden Einzelnen der 70 000 Menschen, die derzeit in diesen Heimen leben, ist nur die bestmögliche Qualität gut genug.

Und der springende Punkt dabei ist: Errichtung und Betrieb der Heime und auch die Kontrolle liegen in der Kompetenz der Bundesländer. Das soll auch so bleiben. Da kann es je nach Land unterschiedliche Kriterien geben. Der Bundes-Seniorenplan, den wir ja erst 2012 beschlossen haben, empfiehlt ein nationales Qualitätszertifikat. Das ist ein Wunsch der Seniorenvertreter. – Wir freuen uns, dass wir heute hier diesen Wunsch der Senioren erfüllen können.

Wer finanziert es? – Die Regierung fördert die Zertifizierung finanziell, wenn sich auch das jeweilige Bundesland an den Kosten beteiligt. Meine Damen und Herren, das ist wohl eine sinnvolle Lösung.

Eine zusätzliche Kontrolle von Alten- und Pflegeheimen führt ja seit dem Sommer auch die Volksanwaltschaft durch. Da wird vieles kontrolliert, etwa: Werden zu viele Beruhi­gungsmittel verabreicht?, oder: Wie schaut es denn mit der Hygiene aus?, und vieles andere mehr.

Durch all diese Kontrollen wollen wir mehr Sicherheit gewinnen, mehr Sicherheit, damit ältere Menschen, die Hilfe brauchen, auch wirklich gut betreut werden.

Für uns geht es nicht nur um wieder ein neues Pickerl, sondern für uns geht es um viel, viel mehr. Darum: Was wollen wir für unsere Senioren? – Erstens: mehr Vorsorge, da­mit sie gar nicht Betreuung notwendig haben. Zweitens: Barrierefrei-Umbauten, damit sie möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden bleiben können. Und drittens – wenn es notwendig ist –: bestmögliche Qualität in den Heimen.

Meine Damen und Herren! Das ist sozusagen das Dach, das Ziel, das über all dem steht, für alle Menschen gilt: Es soll ein Leben in Würde zu jeder Zeit möglich sein. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.10


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofer. – Bitte.

 


18.10.52

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir werden diesem Gesetz mit Bauchweh zustimmen, und zwar deswegen mit Bauchweh: Sie, Frau Kollegin Aubauer, haben ja gesagt, das ist jetzt ein Qualitätszertifikat, nach dem man sich richten kann. Aber genau das ist es nach meiner Ansicht nicht wirklich, weil jene Dinge, die wesentlich sind, ja weiterhin von den Län­dern kontrolliert werden.

 


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