Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 172

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Es ist positiv, dass es eine einheitliche Linie gibt. Bisher konnten sich Heime unter Ein­bindung der Träger auch schon freiwillig für eine Zertifizierung bewerben. Ein Viertel der Heime in Österreich hat bereits ein Qualitätsmanagementsystem. Dort wird aber Folgendes betrachtet: Erstens: Kann man Abläufe optimieren? Zweitens: Kann man Ressourcen besser ausschöpfen? Und drittens: Wie kann man die Zeitkontingente im Haus besser nutzen? – Das heißt, das sind alles Dinge, die in Wirklichkeit die Kosten im Haus senken, aber sich nicht wirklich in allen Fällen unmittelbar auf die Qualität der Betreuung auswirken, das heißt darauf, wie liebevoll, wie kompetent die Bewohner in dem Haus behandelt werden.

Und auch beim nationalen Qualitätszertifikat steht die Prozessqualität im Mittelpunkt, also die Frage: Wie effektiv arbeitet das Heim? – Man muss hier also wirklich vorsichtig sein und jenen, die sich für einen Heimplatz interessieren, schon auch weiterhin klar sagen, dass die strukturellen Gegebenheiten weiterhin in der Kompetenz der Länder liegen und dort geprüft werden. Errichtung, Betrieb und Kontrolle der Heime sind Län­dersache. Wir haben daher mit dieser Konstruktion einen Weg gesucht, trotzdem ein einheitliches Modell zu finden, wie man trotz dieser Länderkompetenz gewisse Krite­rien besser prüfen kann.

Was nicht geprüft wird, Frau Kollegin Aubauer, ist die Frage, ob jemand zu viel an Be­ruhigungsmitteln bekommen hat. Das darf man nämlich gar nicht. Das muss ein Arzt machen. Wäre schön, wenn das passieren würde.

Wie wird jetzt geprüft? – Von den Ländern. Da kann das Land selbst entscheiden, wie oft geprüft wird. Da kommt ein Amtsleiter mit Experten, mit Psychologen, mit einer Pfle­gekraft, sieht sich die Zimmer an. Da können die Zimmer so gestaltet werden, dass der Bewohner/die Bewohnerin auch selbst Einfluss auf die Gestaltung des Zimmers neh­men kann. Wie sind die Dienstpläne ausgestaltet? Da darf zum Beispiel nichts mit Blei­stift eingetragen sein. Gibt es regelmäßig eine Betreuung auch der Mitarbeiter, die ja unter sehr großem, auch psychischem, Druck stehen? Wie sehen die Speisepläne aus? Wie sieht der Wäscheraum aus? Ist dort auch wirklich die saubere Wäsche von der schmutzigen Wäsche getrennt? Gibt es einen Sicherheitsbeauftragten im Haus? Gibt es jemanden, der sich mit dem Aufzug beschäftigt, damit dieser auch funktio­niert? – Alle diese Dinge werden von den Ländern geprüft.

Man hat jetzt eben diese Zwischenlösung gefunden. Ich glaube, dass man in Wirklich­keit, wenn man tatsächlich eine optimale Lösung finden wollte, hergehen müsste und sagen müsste: Okay, Errichtung und Betrieb sind Sache der Länder!, und was die Kon­trolle anbelangt, müsste eine andere Einrichtung für die Kontrolle verantwortlich sein. Dann wäre es optimal organisiert. Aber ich sehe natürlich ein, dass es gar nicht so ein­fach ist, im Rahmen von Verhandlungen mit den Bundesländern die berechtigten Inter­essen, die wir alle miteinander haben, immer durchzusetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


18.14.47

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Vorredner, der Kollege Hofer, hat ja schon einige Hinweise darauf gegeben, wo das Problem liegt. Hier beschäftigt uns wieder der Föderalismus, mit sei­nen unseligen Auswirkungen in diesem Fall, so, dass wir zu einer Lösung, nämlich zu diesem an und für sich begrüßenswerten nationalen Qualitätszertifikat nur dann kom­men, wenn der Bund dafür Geld lockermacht und sozusagen die Bundesländer auf die­sem Weg animiert, dass sie einer Sache zustimmen, die eigentlich selbstverständlich sein sollte.

Und trotzdem – der Kollege Hofer hat recht – sind auch dann, wenn das nationale Qua­litätszertifikat eingeführt ist, wesentliche Probleme noch nicht gelöst, die wir aber drin-


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