Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 173

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gend lösen müssen, wo ich an den Herrn Bundesminister appelliere. Es wird ihm viel­leicht in der Frage eines einheitlichen Kontrollwesens oder eines einheitlichen und ver­gleichbaren Personalschlüssels auch noch etwas einfallen. Aber das wären weitere Meilensteine auf dem Weg zu vergleichbaren Qualitätskriterien, die wir im Bereich Pfle­ge dringend brauchen, und zwar nicht nur für ein Bundesland, sondern für alle neun gemeinsam. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Mag. Aubauer.)

18.16


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.

 


18.16.18

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! 80 Prozent der Menschen, die im entsprechenden Alter sind und die Pflege und Betreuung brauchen, werden zu Hau­se gepflegt und betreut, 60 Prozent davon von ihrer Familie, von Familienangehörigen. Aber auch die stationäre Pflege – für etwa 17 Prozent der zu Pflegenden und Betreu­enden – ist eine wichtige Säule, ein wichtiges Standbein in der garantierten Pflegevor­sorge, insbesondere für Menschen in hohem Alter oder für schwerst Pflegebedürftige, aber auch für Menschen, die für Kurzzeitpflege einen Heimplatz benötigen, und auch für solche, die ihrem Wunsch entsprechend in entsprechender Lebensqualität im höhe­ren Alter ihren Platz in einem Seniorenheim, in einem Altenheim haben.

Ich muss an dieser Stelle sagen: Es stimmt natürlich, es gibt absolut unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern, und es hängt auch davon ab, wer der Betreiber ist, welche Institutionen und Einrichtungen die Betreiber sind, aber ein großer Teil der Heime und Seniorenheime leistet hervorragende Arbeit. Und ich denke, auch in der Pflege und in der Betreuung hat sich sehr viel geändert, auch in den Altenhei­men, und das muss auch hier an dieser Stelle einmal gesagt werden.

Wir werden dieser Vorlage zustimmen. Es handelt sich dabei um ein freiwilliges Quali­tätsmerkmal, ein freiwilliges Qualitätsgütesiegel für Alten- und Pflegeheime, um die Si­tuation der Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern, aber auch für die Mitarbeiter. Die Kosten sind natürlich dementsprechend aufgeteilt, und – ich habe auch im Aus­schuss darauf hingewiesen – 49 Prozent der Kosten müssen die Heime selbst tragen. Der Bund gibt Anreize für die Ausbildung derer, die hier zertifizieren.

Wir werden, wie gesagt, dem unsere Zustimmung geben. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir nach wie vor kein nachhaltiges Pflegegesamtkonzept mit einer klaren Formulierung der Zuständigkeiten haben. Meine Vorredner haben ja auf die Probleme hingewiesen, wenn Heime in Länderkompetenz fallen. Wir haben zwar den Pflegefonds bis 2014, aber was ist dann? Bis 2014 sind gewisse Mittel vorgese­hen; 2013, haben wir heute gehört, 200 Millionen €. Es wird Geld an die Länder aus­geschüttet, und ich frage mich als Oberösterreicherin, seit im Mai die erste Teilzahlung an Oberösterreich gegangen ist, was eigentlich mit dem Geld passiert ist. Denn: Es hat sich in der Pflege offensichtlich für diejenigen, die es brauchen, nicht viel geändert.

Daher, Herr Bundesminister: Wir warten auch schon dringend auf die Pflegedienstleis­tungsstatistik, hinsichtlich derer Sie in einer Anfragebeantwortung gesagt haben, dass diese noch ausständig ist. Es darf uns dieses Qualifizierungsmerkmal und dieses Güte­siegel nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Pflegegeld nicht jährlich angepasst wird. Diese Anpassung fehlt, und die fordere ich an dieser Stelle wieder ein.

Was ich positiv bewerte, ist, dass es bei der Auszahlung des Pflegegeldes eine Ver­waltungsreform gegeben hat, die sich sicher auch bewähren wird. Es darf uns diese Beschlussfassung auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Pflegeheime nach wie vor unter einem starken Kostendruck stehen. Dazu gibt es diese Forderung, die immer wie-


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