Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 175

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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Tätigkeit mit großer Verantwortung oft auf­opfernd ausüben. Da geht es um die Angehörigen und ihre Anliegen und Sorgen, wenn es um ihre Familienmitglieder geht. Und da geht es schließlich und endlich um die Ver­antwortlichen selbst, die dafür Sorge tragen, dass sie ihre Häuser in Zukunft strukturell und finanziell erhalten können. Wie Sie bemerkt haben werden, sehe ich dieses Thema breiter, als es manche meiner Vorredner skizziert haben.

Ich sehe dieses Gesetz daher grundsätzlich als Forcierung der Qualitätsoffensive, denn wir wissen, viele Betreiber machen mit, um die Abläufe in ihren Häusern zu opti­mieren, um ihre Ressourcen auszuschöpfen, aber auch, um die Zeitkontingente besser zu nützen. Diese Zeit ist etwas Wertvolles; sie sollte also nicht für Verwaltungsangele­genheiten aufgewendet werden, sondern für die Bewohnerinnen und Bewohner, für die Menschen in diesen Häusern.

Ich denke, die Einführung dieses nationalen Qualitätszertifikates trägt eindeutig zur Er­höhung der Transparenz bei. Diese Transparenz wiederum ist eine Voraussetzung, um das Image dieser Institutionen – unserer Alten- und Pflegeheime – zu heben. Des Wei­teren hilft dieses Zertifikat mit den jetzt bundesweit gesetzten Standards, den Wild­wuchs, der teilweise bei den Gütesiegeln entstanden ist, ein wenig einzudämmen. Wir haben nichts davon, wenn sich Menschen an Gütesiegeln nicht in unserem gesamten Bundesgebiet orientieren können. Nur mit diesem neuen nationalen Zertifikat wird das erreicht.

Zum Zweiten bin ich froh darüber, dass sich jetzt Bund und Länder bezüglich der Fi­nanzierungsfrage der Umsetzung geeinigt haben und dass – das haben wir jetzt ge­hört – auch in diesem Haus breite Zustimmung zu dieser Umsetzung gewährleistet ist. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.26


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


18.26.37

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Als letzter Redner zum Bundes-Seniorengesetz möchte ich zusammenfassend die Vorteile dieses nationalen Qualitätszertifikates für Alten- und Pflegeheime bespre­chen.

Betroffen von diesem Zertifikat können – und ich sage deshalb „können“, weil es eine freiwillige Maßnahme ist – rund 70 000 Bewohnerinnen und Bewohner und rund 30 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sein. Für mich per­sönlich ist das ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und eine Win-win-Situation.

Wer sind die Nutznießer dieses Qualitätszertifikates? Zum einen sind das – ganz wich­tig – die Bewohnerinnen und Bewohner in unseren Heimen, weil die ausgewiesenen Qualitätsstandards Sicherheit geben und das Vertrauen in die Pflege und Betreuung stärken. Daher sind sie auch für die Angehörigen besonders wichtig.

Aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Nutznießer. Sie haben nunmehr ein nach außen sichtbares Zeichen für ihre Leistungen, ihre Rolle im Verhältnis zu den Bewohnerinnen und Bewohnern und deren Angehörigen wird gestärkt, und das Zerti­fikat gibt Sicherheit in ihrer Arbeit.

Aber auch die Betreiber von Alten- und Pflegeheimen sind Nutznießer, weil diese Qua­litätsentwicklungsmaßnahmen dazu beitragen, die Abläufe zu optimieren, Ressourcen besser auszuschöpfen und Zeitkontingente effektiv zu nutzen. Denn, sehr geehrte Da­men und Herren, die wichtigste Zeit ist die, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Bewohnerinnen und Bewohnern verbringen können.

 


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